Rom – In Italien ist ein Streit um FrauenärztInnen und ihr Recht, eine Abtreibung durchzuführen, ausgebrochen. Auslöser war die Stellenausschreibung der Gesundheitsbehörden in Rom, in der ausdrücklich GynäkologInnen gesucht wurden, die die Durchführungen von Abtreibungen nicht ablehnen. ÄrztevertreterInnen und die Kirche kritisierten dies unter Verweis auf das Gesetz scharf.

Konkret berief sich die Ärztekammer der Region Latium auf den aus dem Jahr 1978 stammenden Abtreibungsparagrafen 194, der auch ein Verweigerungsrecht für Ärzte und Ärztinnen beinhalte. Die Absicht, nur GynäkologenInnen anzustellen, die auch bereit sind, eine Abtreibung durchzuführen, sei den verweigernden ÄrztInnen gegenüber diskriminierend und somit rechtlich nicht gedeckt.

Einfluss der katholischen Kirche

Dieser Meinung ist auch Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin. Es sei offenkundig, dass eine Ärzteauswahl aufgrund ihrer Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, gesetzeswidrig sei. Rückendeckung bekommt Lorenzin wenig überraschend aus der Kirche. Der Präsident der Region Latium, Nicola Zingaretti, hingegen will "Frauen das gesetzlich verankerte Recht auf Schwangerschaftsabbruch" garantieren.

Statistiken zeigten, dass sich ein Großteil der GynäkologInnen in Italien weigere, dem nachzukommen. ExpertInnen geben zudem zu bedenken, dass sich viele GynökologInnen nicht aus moralischen Gründen gegen die Durchführung von Abtreibungen stellen, sondern aus Furcht vor Jobverlust. Ein Teil der Krankenhäuser in Italien steht unter der Kontrolle von katholischen Einrichtungen. Schwangerschaftsabbruch ist nach Ansicht von Papst Franziskus ein "grauenhaftes Verbrechen".

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Italien seit 1981 in den ersten 90 Tagen straffrei. Das Gesetz wurde damals mit 68 Prozent Ja-Stimmen bestätigt, die Diskussion darüber kam jedoch nie zum Erliegen. Besonders umstritten ist die Tatsache, dass das Gesetz für Spätabtreibungen, die wegen Missbildung des Fötus durchgeführt werden dürfen, keine zeitliche Grenze nennt. (APA, 24.2.2017)