Da war noch alles klar: Kanzler Christian Kern und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner bei der Präsentation des neuen Arbeitsübereinkommens Ende Jänner. Bei den Details spießt es sich nun etwas.

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Wien – Der von der Regierung geplante Beschäftigungsbonus hat zwischen SPÖ und ÖVP für Irritationen gesorgt. Noch sind nicht alle Fragen geklärt. DER STANDARD gibt einen Überblick, worüber noch diskutiert wird, wer nun tatsächlich benachteiligt werden soll und was sich für rechtliche Fragen stellen.

Frage: Was wurde bei den Koalitionsverhandlungen vereinbart?

Antwort: Im überarbeiteten Koalitionsprogramm haben sich SPÖ und ÖVP im Jänner darauf geeinigt, dass Unternehmen ab 1. Juli einen Bonus für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze bekommen sollen. Konkret sollen sie drei Jahre lang 50 Prozent der Lohnnebenkosten erstattet bekommen. Von einer Einschränkung auf bestimmte Gruppen war damals keine Rede.

Frage: Was will die SPÖ nun?

Antwort: Da herrschte zunächst etwas Verwirrung. Am Wochenende verkündete die SPÖ via "Krone", dass nur Firmen unterstützt werden sollen, die beim AMS gemeldete Personen anstellen. Am Montag wurde dann klargestellt: Es geht nicht nur um Arbeitslose, sondern um alle Menschen, die bereits in Österreich beschäftigt waren (also auch ausländische Arbeitskräfte) und die Abgänger einer heimischen Ausbildungsstätte sind. Vor dem Ausschluss dieser Gruppen hatte die ÖVP massiv gewarnt. Nicht förderwürdig sind für die SPÖ Beschäftigungsverhältnisse mit Menschen, die neu nach Österreich ziehen. Ihr Argument: Von den 344.000 Arbeitsplätzen, die zwischen 2008 und 2016 zusätzlich entstanden sind, entfielen 279.000 auf Zuwanderer.

Frage: Was sagt die ÖVP jetzt?

Antwort: ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner klang am Montag nicht mehr ganz so negativ. Er spricht von einem "Schwenk" Kerns, man werde den Vorschlag nun im Detail prüfen. In der Sache ist jedenfalls der Wirtschaftsminister zuständig. Abgewickelt werden soll der Beschäftigungsbonus nämlich über die staatliche Förderbank AWS. Dazu braucht es auch kein Gesetz, es reicht eine Adaptierung der AWS-Förderrichtlinien. Im Ministerrat ist noch im Februar ein Beschluss geplant. Die Volkspartei will auch verstärkt Beschäftigungsverhältnisse auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte fördern.

Frage: Auch laut dem präzisierten SPÖ-Vorschlag könnten neue Zuwanderer nicht gefördert werden. Wäre das europarechtlich möglich?

Antwort: Es ist auf alle Fälle heikel. Grundsätzlich verbietet EU-Recht die Benachteiligung von EU-Ausländern. Der Europarechtler Franz Leidenmühler hat bereits auf Ö1 deponiert, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen Ausschluss von EU-Ausländern nicht akzeptieren würde. Der Verfassungsdienst im Kanzleramt kam in einer vierseitigen Expertise für Kern zu einem anderen Ergebnis. Zwar wäre der SPÖ-Vorschlag eine "Beschränkung der Freizügigkeit", diese sei aber unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn es um "beschäftigungs- und sozialpolitische Ziele" gehe. Verwiesen wird auch darauf, dass bereits in Österreich tätige EU-Zuwanderer nicht schlechtergestellt seien als Österreicher. Man setze "bloß ein hinreichendes Band zum österreichischen Arbeitsmarkt voraus, das der EuGH grundsätzlich als zulässig erachtet", heißt es. Daher würden "gute Gründe für die Rechtfertigung der geplanten Maßnahme sprechen". Auch von einer unzulässigen staatlichen Beihilfe ist laut dem Papier nicht auszugehen.

Frage: Würde man mit dem SPÖ-Modell wirklich gezielt Inländer fördern?

Antwort: Welche Firmen ihren Mitarbeiterstand ausbauen würden, ist natürlich nicht seriös prognostizierbar. Es gibt aber ein paar Orientierungshilfen: Vom AMS konnten beispielsweise im Vorjahr 585.428 Menschen in einen neuen Job vermittelt werden. Davon waren 73,1 Prozent Inländer und 26,9 Prozent Ausländer (von diesen wiederum etwas mehr als die Hälfte aus dem EU-Ausland). Besonders häufig vermittelt werden vom AMS Leute, die vorher in der Gastronomie (19 Prozent aller Vermittlungen) und am Bau (16,8 Prozent) tätig waren. Das Wifo wiederum hat vor einigen Jahren die sogenannte Eingliederungsbeihilfe untersucht – ein anderes AMS-Förderinstrument. Damals kam heraus, dass der Inländeranteil unter den Förderfällen etwas höher war als unter den Arbeitslosen.

Frage: Wie viel kostet der Beschäftigungsbonus?

Antwort: Vereinbart wurden zwischen SPÖ und ÖVP jährliche Kosten von maximal 500 Millionen. Die Maßnahme ist für drei Jahre befristet. Jene Förderungen, die im letzten Jahr genehmigt werden, laufen dann aber noch drei Jahre. Für die gesamten sechs Jahre rechnet das Kanzleramt daher mit maximal drei Milliarden Euro. Im Finanzministerium verweist man auf laufende Gespräche. Klar sei, dass jede Maßnahme aus dem Pakt gegenfinanziert werden müsse. Inoffiziell ist in ÖVP-Kreisen zu hören, dass maximal zwei Milliarden Euro ausgemacht gewesen seien. (Günther Oswald, 20.2.2017)