Bludenz – Der Bludenzer Bürgermeister Josef Katzenmayer (VP) muss nicht vor Gericht. Die Bürgermeisterstichwahl vom März 2015 wird aber für eine Gemeindebedienstete und drei Wahlhelfer der Volkspartei ein gerichtliches Nachspiel haben.
Wie DER STANDARD berichtete, bot die Bludenzer Volkspartei bei der Bürgermeisterstichwahl im März 2015 einen besonderen Wahlkartenservice an. Wahlkarten konnten formlos bei Wahlhelfern bestellt werden. Die SPÖ, deren Kandidat Mario Leiter dem langjährigen Bürgermeister nur knapp unterlegen war, konnte die Wahl erfolgreich anfechten. Bei der Wahlwiederholung im Dezember 2015 gewann Katzenmayer mit fast 55 Prozent vor Leiter.
Wahlleiterin und Manager müssen vor Gericht
Die Stichwahl vom März hat nun aber ein gerichtliches Nachspiel. Das Justizministerium und der Weisungsrat stimmten dem Vorhaben der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die die Causa wegen Befangenheit der Vorarlberger Behörde übernommen hatte, zu: Gegen die Stadtbedienstete, die vom Bürgermeister mit der Organisation und Durchführung der Wahl beauftragt war, wird wegen Amtsmissbrauchs Anklage erhoben, gegen den Wahlmanager der VP und zwei seiner Wahlhelfer wegen Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt.
Der Vorwurf gegen die Wahlleiterin: Sie soll "unter wissentlicher Missachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften ohne persönlichen Antrag und ohne Identitätsprüfung der Wahlberechtigten in 195 Fällen Wahlkarten über Antrag Dritter ausgestellt und ausgegeben haben".
In 81 Fällen seien diese Wahlkartenbestellungen vom mitangeklagten Wahlkampfmanager der VP übermittelt worden, die ihm seinerseits zuvor von verschiedenen Wahlhelfern bekanntgegeben worden waren – unter anderem von den beiden mitangeklagten Wahlhelfern, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen haben eine Einspruchsfrist von 14 Tagen.
Bürgermeister will bleiben
Bürgermeister Josef "Mandi" Katzenmayer war zwar von Amts wegen Wahlleiter, ist aber durch die Delegation an die Mitarbeiterin strafrechtlich aus dem Schneider. Er habe sich auf die erfahrene Mitarbeiterin verlassen, ihm komme somit keine strafrechtliche Verantwortung zu, sagt Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Die moralische Verantwortung für die widerrechtliche Ausgabe von 195 Wahlkarten ohne Identitätsprüfung ist nicht Sache des Gerichts. Der 66-jährige Katzenmayer will bis 2020 im Amt bleiben. (Jutta Berger, 20.2.2017)