Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP präsentieren demnächst ihre Vorschläge zu einer Reform des Wahlrechts. Vonseiten der roten und schwarzen Frauenorganisationen wurde dabei die Idee einer gesetzlichen Frauenquote für Wahlvorschläge vorgebracht.

Tatsächlich stagniert der Frauenanteil im Nationalrat seit fünfzehn Jahren bei einem Drittel oder knapp darunter, derzeit liegt er bei 31 Prozent. Im europäischen Vergleich rangiert Österreich damit im oberen Mittelfeld (siehe Karte unten).

Besonders in den nordischen Staaten, aber auch in Spanien, Belgien und den Niederlanden gibt es Frauenanteile von knapp unter bis deutlich über 40 Prozent. Am anderen Ende der Skala liegen Ungarn, Zypern, Rumänien, Malta und Irland, wo der Frauenanteil zwischen zehn und 16 Prozent beträgt (in Zweikammersystemen beziehen sich die dargestellten Daten auf die zweite Kammer).

Unabhängig davon, ob man gesetzliche Quoten für wünschenswert hält, stellt sich die Frage, ob sie überhaupt effektiv sind. In neun europäischen Ländern gibt es Vorschriften für einen bestimmten Frauenanteil auf den Wahlvorschlägen der Parteien (in einigen, etwa Polen, gelten Quoten für beide Geschlechter).

Die Grafik unten zeigt, dass in sechs dieser neun Länder zwischen den Quoten für die Wahlvorschläge und dem tatsächlichen Frauenanteil im Parlament eine größere Lücke klafft. Der Grund dafür ist, dass es sehr strikter Regulierungen bedarf, um einen bestimmten Frauenanteil nicht nur auf den Wahllisten, sondern auch unter den gewählten Abgeordneten zu erreichen.

Man muss nämlich nicht nur für einen bestimmten Prozentsatz an Kandidatinnen auf den Wahllisten sorgen, sondern auch dafür, dass die aussichtsreichen Plätze quotiert vergeben werden. Außerdem stellt sich die Frage, was man tut, wenn weibliche Abgeordnete in höhere Ämter berufen werden (etwa als Ministerinnen). Die Tücke des – ansonsten sehr effektiven – Reißverschlusssystems etwa ist, dass automatisch ein Mann den ersten Anspruch auf solche freiwerdenden Mandate hat. Und natürlich bleibt die Frage, ob die Sanktionen für die Parteien bei Nichteinhalten der Quote ausreichend stark sind.

All diese Unwägbarkeiten führen dazu, dass etwa Frankreich mit seinem auf dem Papier recht stringent klingenden Quotensystem nur ein gutes Viertel weibliche Abgeordnete hat, wiewohl per Gesetz knapp die Hälfte der Kandidaten weiblich sein muss. Im französischen Wahlsystem mit Einerwahlkreisen kommt es natürlich besonders darauf an, dass Frauen nicht nur Zählkandidatinnen sind, sondern auch dort antreten, wo eine Partei Chancen auf ein Mandat hat.

Effektive Quoten im Wahlrecht zu installieren ist daher keine simple Aufgabe. Am Ende werden Frauenquoten also nur dann funktionieren, wenn die Parteien das auch wollen. (Laurenz Ennser-Jedenastik, 14.2.2017)