Wien – Der Europarat fordert strengere Transparenz- und Antikorruptionsbestimmungen für österreichische Abgeordnete, darunter auch klare Ethikregeln. Außerdem sollen Mandatare Vermögen melden müssen, das Lobbyinggesetz soll nachgeschärft werden. Weiteres Thema des Länderberichts ist die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei der die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (Greco) öffentliche Verfahren einmahnt.
Empfehlungen nicht umgesetzt
Der Länderbericht ist Teil der mittlerweile vierten Evaluierung der Antikorruptionsregeln in Österreich. Die ersten Runden befassten sich unter anderem mit dem Korruptionsstrafrecht und der Parteienfinanzierung, wobei zahlreiche Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden. So haben die Greco-Experten Ende 2014 einen "wirksamen Kontrollmechanismus" für Parteifinanzen gefordert, der nach wie vor nicht existiert.
Mit dem in der Nacht auf Montag veröffentlichten Bericht kommen weitere Empfehlungen für Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte dazu. So vermissen die Antikorruptionsexperten einen Ethik- und Verhaltenskodex für Parlamentsabgeordnete. Sie müssen zwar seit 2013 melden, welche Nebenjobs sie ausüben. Nicht geregelt wurde aber, wie mit Interessenkonflikten umzugehen ist – also ob es für einen Abgeordneten problematisch wäre, Gesetze zu Themen vorzuschlagen, an denen er wirtschaftlich interessiert ist.
Geheimnistuerei um Geschenke
Ebenfalls gefordert werden Regeln zur Annahme und Offenlegung von Geschenken. Leicht umgangen werden kann auch Sicht der Experten auch das Verbot, dass Abgeordnete keine Lobbyingaufträge annehmen dürfen – etwa indem sie offiziell in der Öffentlichkeitsarbeit oder als Anwalt tätig sind. Verschärft werden sollte weiters die Meldung der Nebeneinkünfte, damit Schulden und Vermögen der Abgeordneten transparent werden.
In die Meldepflicht einbezogen werden sollten Ehegatten und Kinder, wobei deren Angaben "nicht unbedingt veröffentlicht werden müssen", wie es in dem Bericht heißt. Außerdem vermissen die Experten Sanktionen bei Verstößen gegen Meldepflichten sowie effektive Kontrollen.
Frist bis 30. April kommenden Jahres
Bis zum 30. April kommenden Jahres hat Österreich Zeit, die Empfehlungen umzusetzen bzw. gegebenenfalls zu begründen, warum sie nicht umgesetzt worden sind, hieß es in einer Aussendung von Parlamentsdirektion und Justizministerium. Gespräche zwischen den Parlaments-Fraktionen sind bereits vereinbart.
Seitens des SPÖ-Klubs wurde darauf verwiesen, dass der Bericht durchaus auch Lob für bereits getätigte Maßnahmen enthält – unter anderem wurde etwa die Einrichtung der Spezialeinheiten für Korruptions- und Wirtschaftsdelikte bei der Staatsanwaltschaft oder die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts positiv hervorgehoben. Die Anregungen des Berichts nehme man zur Anlass, den Bereich weiterzuentwickeln, hieß es aus dem SPÖ-Klub.
ÖVP und SPÖ geloben Besserung
ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker erklärte in einer Stellungnahme, sie werde als Parlamentarierin "natürlich alles, was in meiner Macht steht, dazu tun, dass alle Bereiche des Berichts abgearbeitet werden. Im Bereich des Strafrechts hat sich die Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts bisher sehr bewährt. Beispiele sind die Ausweitung des Amtsträgerbegriffs und die schärfere Ahndung der Geschenkannahme." Wie auch der SPÖ-Klub verwies Steinacker darauf, dass der innerparlamentarische Prozess bereits durch die Präsidiale eingeleitet wurde: "Dort wurde vereinbart, dass die Klubdirektoren unter Beiziehung von Experten die Umsetzung der 4. GRECO-Evaluierungsrunde vorbereiten. Nachdem der Bericht nun vorliegt, werden diese Gespräche rasch aufgenommen. Wir werden uns also zügig an die Abarbeitung des Berichts machen."
Gleichzeitig betonte Steinacker, dass seit Besuch des GRECO-Evaluierungsteam im April 2016 im Parlament "schon einiges geschehen" sei: "Beispielsweise gibt es strengere Regeln für den Amts- und Mandatsverlust, die seit 1. Jänner 2017 in Kraft sind."
Grüne fordern Transparenz
Rasches Handeln fordern die Grünen: So gebe es derzeit keine Handhabe, wenn Abgeordneten fragwürdige Angaben machen. "Es ist daher höchst an der Zeit, dass Nebentätigkeiten und Interessenskonflikte von Abgeordneten lückenlos offengelegt und auch von einem unabhängigen Organ geprüft werden", außerdem müsse es Sanktionen bei Verstößen geben, so Steinhauser. Auch der Ruf im Greco-Bericht nach angemessenen Fristen für Begutachtungsverfahren bei Regierungsvorlagen und parlamentarischen Gesetzesentwürfen stößt bei den Grünen auf positives Echo: Damit greife der Bericht "eine langjährige Forderung der Grünen auf". Dass es viele Mängel in den Bestimmungen gibt, sei "kein Wunder": "Das Parteiengesetz wurde zwar zwischen den Regierungsparteien und den Grünen verhandelt – bei der Transparenz der Abgeordneten haben SPÖ und ÖVP Verfassungsbestimmungen aber mit der FPÖ beschlossen und die viel weitergehenden Vorschläge der Grünen abgelehnt", heißt es in der Aussendung der Grünen.
Kritik an Verwaltungsgerichten
Mängel sehen die Europaratsexperten auch in der Justiz – konkret bei den neuen Verwaltungsgerichten. Deren Richter fallen nämlich nicht unter das Richterdienstrecht, sondern gelten (außer in Wien) als Vertragsbedienstete. Der Bericht plädiert daher sowohl für einheitliche Schutzmechanismen als auch für Vorgaben bezüglich Unabhängigkeit und Integrität, denn der Berufsverhaltenskodex der Richter gilt für Verwaltungsrichter nicht.
Außerdem wollen die Experten, dass Verfahren an Verwaltungsgerichten öffentlich abgehalten werden. Öffentliche Verhandlungen seien "eine wichtige Absicherung gegen das Risiko willkürlicher Entscheidungen und Parteilichkeit eines Richters", heißt es in dem Bericht. Für alle Richter wünschen sich die Experten außerdem regelmäßige Leistungsbeurteilungen. (APA, 13.2.2017)