Dortmund – Borussia Dortmund steht nach den massiven Zuschauer-Vorkommnissen während des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig vor harten Strafen. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes forderte die Sperrung der Südtribüne des BVB-Stadions in einer Erstligapartie und 100.000 Euro Strafe. Einen entsprechenden Antrag hat das Gremium dem BVB am Freitag zugestellt.

"Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden", sagte Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, zum Antrag seines Gremiums.

BVB-Anhänger hatten RB-Leipzig-Offizielle und den Verein insgesamt auf Spruchbändern und mit Gesängen massiv beleidigt und diffamiert. Es gab Bierbecherwürfe in Richtung Stadion-Innenraum, RB-Spieler waren mit einem Laserpointer irritiert worden. Ein Mitarbeiter eines TV-Senders war nur knapp einer Verletzung entgangen, nachdem Zuschauer mit einer Metallstange geworfen hatten.

Gäste-Fans beworfen

Gäste-Fans waren im Umfeld der Dortmunder Arena mit Gegenständen, unter anderem mit Steinen, beworfen worden. Es hatte zehn Verletzte gegeben. Auf die Vorfälle außerhalb des Stadions hat die DFB-Sportgerichtsbarkeit nach eigenen Angaben jedoch keinen Zugriff. Hier liege die alleinige Zuständigkeit bei staatlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder ordentlichen Gerichten.

Der Kontrollausschuss fordert im Detail, dass die Strafaussetzung aus dem bisher letzten Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den BVB widerrufen wird. Damals war ein Zuschauer-Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne bis zum 31. Mai 2017 auf Bewährung ausgesetzt worden. Sollte das DFB-Sportgericht dem Antrag des Kontrollausschusses folgen, könnte die sogenannte Gelbe Wand nun komplett leer bleiben müssen – zumindest bei einer Begegnung.

Wieder im Fokus steht ein beleidigendes Banner im Bundesligaspiel des BVB in Leipzig am 10. September 2016; dies kommt nun ebenfalls zur Anklage. Weitere Vorfälle, so etwa beim BVB-Auftritt als Gast von 1899 Hoffenheim am 16. Dezember 2016 und am 19. Jänner in Mainz, werden gleichfalls in die Ermittlungen einbezogen.

Der BVB hat bis Montagmittag Zeit, um sich zum Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zu äußern. Stimmt der Verein dem Antrag zu, wird direkt ein rechtskräftiges Urteil des DFB-Sportgerichts gefällt. Falls der BVB nicht zustimmt, folgt eine Verhandlung vor dem Sportgericht. (APA; 10.2.2017)