Mit dem Erwachsenenschutzgesetz, das im März im Nationalrat beschlossen werden soll, werden Sachwalterschaften durch neue, weniger entmündigende Formen der Unterstützung beeinträchtigter Menschen ersetzt. Das ist gut, auch weil die Zahl von Sachwalterschaften zuletzt immer weiter zunahm: auf derzeit 60.000. Und es ist richtig, dass dafür Geld in die Hand genommen wird.

Doch gerade an dem Punkt, beim Geld, gibt es im Rahmen dieser "Investition in die Menschlichkeit" (Justizminister Wolfgang Brandstetter) eine dunkle Seite. Mit dem Streichen der 3,4 Millionen Euro aus dem Gesetzespaket, die es jährlich kosten würde, künftig auch in Wohneinrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche unangemeldet Nachschau wegen freiheitsentziehender Maßnahmen zu halten, hat die Regierung besagter Menschlichkeit einen Bärendienst erwiesen.

Denn vor allem in Einrichtungen mit hohem Betreuungsaufwand und entsprechendem Stresslevel ist Kontrolle in Sachen Menschenrechte unverzichtbar – ermöglicht sie doch rechtzeitig einzugreifen, um Probleme wie etwa in der WG in der Wiener Steinergasse abzufangen. Tatsächlich ist es in einem Land wie Österreich mit einer an Orten möglicher Freiheitsentziehung sonst fast flächendeckenden Menschenrechtskontrolle inakzeptabel, insbesondere behinderte Kinder und Jugendliche auszusparen. Und das noch zu prolongieren – es sei denn, man findet doch noch eine Lösung. (Irene Brickner, 9.2.2017)