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Eine Luftaufnahme des Flüchtlingslagers Dadaab 2011.

Foto: REUTERS/Thomas Mukoya

Nairobi – Das Oberste Gericht in Kenia hat die Entscheidung der Regierung zur Schließung des weltgrößten Flüchtlingslagers Dadaab gekippt. Der Plan, das Lager zu schließen, sei verfassungswidrig, verletze Kenias internationale Verpflichtungen und komme der Verfolgung von Flüchtlingen gleich, urteilte Richter John Mativo am Donnerstag. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, "höchstwahrscheinlich" in den kommenden Tagen gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Dadaab liegt nahe der Grenze zu Somalia und ist mit 256.000 das größte Flüchtlingslager der Welt. Mitte 2016 lag die Zahl der dort lebenden Flüchtlinge sogar bei 350.000. Bei den meisten Flüchtlingen handelt es sich um Somalier, die seit Beginn des Bürgerkriegs in ihrer Heimat über die Grenze geflüchtet sind.

Sicherheitsbedenken als Schließungsgrund

Die Regierung in Nairobi hatte die geplante Schließung mit Sicherheitsbelangen begründet. Ihrer Auffassung nach werden in Dadaab Kämpfer für die radikalislamische somalische Shabaab-Miliz rekrutiert. Überdies seien in dem riesigen Flüchtlingslager die islamistischen Anschläge auf ein Einkaufszentrum im Jahr 2013 und auf eine Universität im Jahr 2015 in Kenia geplant worden, bei denen mehr als 100 Menschen getötet worden waren.

Die in dem Lager lebenden Flüchtlinge sollten nach dem Willen der Regierung in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Gegen die Pläne hatten unter anderem Menschenrechtsgruppen geklagt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte das Urteil des Obersten Gerichts am Donnerstag "historisch". Die Entscheidung bestätige Kenias Verpflichtung, Menschen zu schützen, die Sicherheit suchten. (APA, 9.2.2017)