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Not amused: Melania Trump.

Foto: REUTERS/Carlos Barria/File Photo

Melania Trump, ihres Zeichens früheres Fotomodell und nunmehr First Lady der USA, habe in der Vergangenheit möglicherweise als "Escort-Girl" im "Sexbusiness" gearbeitet, "sehr gewagte" Fotos von sich schießen lassen und auch, was ihr Visum betrifft, so einige Fragen offengelassen – diese Behauptungen in der Online-Ausgabe der "Daily Mail" vom vergangenen August könnten die britische Boulevardzeitung nun teuer zu stehen kommen. Die Präsidentengattin hat das Blatt verklagt, weil der mutmaßlich verleumderische Artikel ihr nach eigenen Angaben geschäftlich schaden könnte. Schadenersatzforderung: 150 Millionen Dollar.

Trumps Marke "Melania" habe laut der beim Obersten Gericht in New York eingereichten Klage durch den Artikel an Wert verloren, "bedeutsame geschäftliche Möglichkeiten, die sich ihr sonst eröffnet hätten", seien weggefallen. Ihre "einmalige Chance", als extrem berühmte Person eine kommerzielle Linie von Schuhen, Kosmetik- oder Pflegeprodukten erfolgreich auf den Markt zu bringen, habe dadurch Schaden genommen.

Keine konkreten Geschäftspläne

"Jedes der Produkte hätte über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg Geschäftsverbindungen im Umfang von vielen Millionen Dollar eröffnen können, in einer Zeit, in der die Klägerin zu den meistfotografierten Frauen der Welt gehört", schreibt Trumps Anwalt in der Klage. Konkrete Pläne für Produkte nannte er aber nicht. Die verleumderischen Behauptungen schränkten die Eignung der 46-Jährigen ein, ihre Pflichten als First Lady auszuüben, hieß es weiter.

Trump hatte die "Mail" und einen Blogger schon im September auf 150 Millionen Dollar Schmerzensgeld verklagt. Wenige Stunden nach Bekanntwerden der Klage hatte die "Daily Mail" ihren Bericht zurückgezogen.

Man habe weder behaupten noch unterstellen wollen, dass die vorliegenden Angaben wahr seien, hieß es zur Begründung. "Außerdem haben wir nicht beabsichtigt, zu behaupten oder zu unterstellen, dass Mrs. Trump jemals als Escort oder im Sexbusiness gearbeitet hat." Ein Richter im US-Staat Maryland hatte diese Klage aus Zuständigkeitsgründen abgelehnt, wie die "Washington Post" berichtete.

Kritik an Vermischung von Amt und Geschäft

Die Rechtssache ruft aber auch Kritiker auf den Plan, die sich Sorgen um die ethischen Konflikte der Geschäftstätigkeiten der Präsidentenfamilie machen. "Die Klage deutet an, dass sich Melania Trump geschädigt fühlt, weil sie als First Lady nicht so viel Geld verdienen kann", sagt etwa Richard Painter, der unter dem früheren Präsidenten George W. Bush als Ethikberater diente. "Es ist ein klarer Verstoß gegen die Berufsstandards für Bundesbedienstete, dass ein Präsident seiner Frau erlaubt, finanziell von seinem Amt zu profitieren." (flon, APA, 8.2.2017)