Wien – Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) pfeift seinen Parteikollegen, Innenminister Wolfgang Sobotka, bei der geplanten Reform des Demonstrationsrechts zurück. Es sei "nicht im Sinn der Sache, die Diskussion endlos weiterzuführen", sagte Mitterlehner im Ö1-"Mittagsjournal". Mitterlehner kündigte noch für Mittwoch ein Treffen mit Sobotka zu diesem Thema an. Ein derartig sensibles Thema wie Grundrechte müsse man vorerst einmal intern besprechen, meinte der ÖVP-Chef – dass es sich dabei gar um ein Rücktrittsgespräch handeln könnte, wies der ÖVP-Chef zurück: Man werde inhaltlich über das Thema sprechen.

Verunsicherung und Emotionalisierung seien einer Sachlösung jedenfalls abträglich, sagte Mitterlehner. Er sehe derzeit wenig Möglichkeit, das Thema im Laufen zu halten, während Sobotka am Rande einer Pressekonferenz sagte, dass die Diskussion fortzusetzen sei – "auf Expertenebene, wo auch immer". Er habe Ministerverantwortung und daher auch so zu agieren. Er sei in der Sache zudem nicht vorgeprescht, und es sei notwendig, Position zu beziehen "und das im Wesentlichen auch öffentlich zu machen", sagte der Innenminister, der zudem forderte, einen sachlichen Weg zu beschreiten: "Das täte uns allen gut."

Hinter das Vorhaben des Innenministers stellten sich am Mittwoch die Freiheitlichen. "Wir bekennen uns zum Demonstrationsrecht, aber auch die Rechte von nicht demonstrierenden Bürgern, Anrainern und Geschäftsleuten sind zu schützen", meinte Generalsekretär Herbert Kickl. Gleichzeitig kritisierte er die SPÖ, die zwar im Internet das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beschneiden wolle, doch beim Demonstrationsrecht "unter dem Deckmantel der Verteidigung der Grundrechte linkslinker Chaoten die Mauer" mache.

SOS Mitmensch begrüßte indes die Zurückweisung der Vorschläge des Innenministers zur Einschränkung des Versammlungsrechts durch die SPÖ. Mit Grundelementen einer Demokratie betreibe man keine Machtspiele, so die Menschenrechtsorganisation, die in den vergangenen Tagen annähernd 17.000 Unterschriften zum Schutz der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gesammelt hat.

SPÖ blieb strikt

Die SPÖ ließ Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit seinen Plänen zur Einschränkung des Demonstrationsrechts abblitzen. Nach der kategorischen Ablehnung der Pläne durch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) wies am Mittwoch auch der für Verfassungsfragen zuständige SPÖ-Minister Thomas Drozda den ÖVP-Entwurf zum Versammlungsgesetz zurück.

"Das ist eindeutig verfassungswidrig. Aus diesem Grund werden wir dieser Idee nicht nahetreten", sagte Drozda im Ö1-"Morgenjournal". Der Innenminister wollte bestimmte Orte zumindest zeitweise von Demos freihalten und für "Versammlungsleiter" im Falle von Ausschreitungen und bei schuldhaftem Verhalten höhere Strafen einführen. Spaßkundgebungen sollten zudem nicht mehr unter das Versammlungsrecht fallen. Dazu wird es nun wohl nicht kommen. Für die SPÖ komme das alles nicht infrage, erklärte Drozda. Sobotka zeigte sich im Ö1-"Morgenjournal" "überrascht" von der Position der SPÖ. Er will, dass zumindest auf Expertenebene weiterdiskutiert wird.

Kern: Genügend existierende Möglichkeiten

Bundeskanzler Kern wies im "Kurier" darauf hin, dass die Behörden schon jetzt genügend Möglichkeiten hätten und weitere Maßnahmen deshalb nicht notwendig seien. Ein klares Nein zu den geplanten Einschränkungen im Demonstrationsrecht kommt auch vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.

In einer der APA vorliegenden Stellungnahme hält der Verfassungsdienst fest, dass der von Sobotka an die SPÖ übermittelte Entwurf des Versammlungsgesetzes 2017 gleich in mehrfacher Hinsicht gegen Artikel 11 der Menschenrechtskonvention verstoße und daher verfassungswidrig sei. Bedenken hat der Verfassungsdienst etwa, weil der Versammlungsbegriff gegenüber der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eingeschränkt werde und Personen, die an einer nicht angezeigten Versammlung führend teilnehmen, für etwas strafbar gemacht werden könnten, womit sie nichts verbindet. Sobotka winkte ab: Seine Vorschläge und Experten "stehen natürlich auf der Basis der Menschenrechte, insbesondere des Artikels 11 der Menschenrechtskonvention", sagte der Innenminister im Ö1-"Morgenjournal".

Weitere Kritikpunkte: Für jede Versammlung sei ein Schutzbereich vorgesehen, innerhalb dessen andere Versammlungen, insbesondere Gegendemonstrationen, absolut unzulässig seien, ohne dass eine Interessenabwägung stattfinden könne, wie sie von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs aber gefordert werde. Und: Durch Verordnung könne ein absolutes Versammlungsverbot für bestimmte Plätze und Straßenzüge vorgesehen werden, sodass auch hier eine Interessenabwägung im Einzelfall zwischen Versammlungsfreiheit und den zulässigen Gründen für ihre Einschränkung nicht möglich sei. Die Rechtsprechung des VfGH sehe aber auch dies vor.

Polizeiexperten für Änderungen

Rückendeckung erhält Sobotka immerhin aus der Wiener ÖVP. "Probleme, die einfach da sind, muss man diskutieren können", sagte Landesobmann Gernot Blümel laut Aussendung. Er wandte sich damit offensichtlich auch gegen Mitterlehner.

"Die Diskussion über Demonstrationen und gesetzliche Änderungen ist längst überfällig und dringend notwendig", sagte Blümel. Wenn die Wiener Innenstadt durch Demonstrationen abgeschnitten oder Teile davon lahmgelegt würden, seien dies keine "Kleinigkeiten". "Genau darüber muss man diskutieren dürfen. Denn sonst treibt man die Menschen in die Hände von Populisten", so Blümel.

Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl hält eine Änderung des Versammlungsrechts insgesamt für nötig – etwa höhere Strafen für Versammlungsleiter, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, eine Klarstellung der Schutzzonen oder die Möglichkeit, Demos an gewissen Orten zu gewissen Zeiten generell zu untersagen. Dies habe auch eine Expertengruppe aus Ministeriums- und Polizeivertretern vorgeschlagen.

Teile ihres Arbeitspapiers hätten Eingang in den von Sobotka vorgelegten Entwurf gefunden und würden jetzt öffentlich diskutiert. Pürstl verteidigte im Gespräch mit der APA die Vorschläge der Arbeitsgruppe. Sie sei zum Schluss gekommen, dass eine Modernisierung des seit 150 Jahren unveränderten Versammlungsrechts nötig sei, um es den jetzigen Gegebenheiten – etwa der Möglichkeit, über Social Media Spontanversammlungen zu organisieren – anzupassen.

In die politische Diskussion wolle sich Pürstl als Beamter nicht einmischen. Er könne nur auf sachlicher Ebene erklären, was aus Sicht der Versammlungsexperten nötig ist. (APA, red, 8.2.2017)