Zu den Aufgaben des Vortragenden an einer österreichischen Universität im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts gehört die politisch korrekte Behandlung aller Wissensdurstigen. Und das ist gut so, denn wie wir wissen, hat das nicht immer gegolten. Besonders bei den Prüfungen: Da genügten ja manchmal schon zwei X-Chromosomen, um anders eingestuft zu werden. Wobei innerhalb dieses Sektors eine gewisse Variabilität je nach Aussehen der Kandidatin möglich war. Aber das war natürlich zu einer Zeit, als das Wort "Prüfer" noch nicht so Binnen-I-anfällig war.

Alles längst Vergangenheit, Göttin sei Dank. Letztere hat aber nicht allein das Sagen, da gibt es auch noch ihren männlichen Kollegen, jenen Allah, dem es angeblich eine Freude macht, wenn sich die Mädels das Gesicht verhängen.

Deshalb tut heute ein vorausschauender Prüfer gut daran, sich ein weibliches Beiwagerl an die Seite zu stellen: Die Prüfungsbestimmungen – § 13, Absatz 4 – sehen nämlich vor, dass auch bei Vollverschleierung die Identität zweifelsfrei festgestellt wird, selbstverständlich von einer Person weiblichen Geschlechts, besser von zweien, "um Missverständnissen vorzubeugen".

Und in einem separaten Raum: Dieser wird mangels anderer Möglichkeiten – und einer gewissen Komik nicht entbehrend – oft das, Pardon, Häusl sein. Das für Damen, versteht sich, das Herrenklo dürfte dafür eher nicht infrage kommen. (Gudrun Harrer, 7.2.2017)