Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden betonte, es habe keine Vereinbarung mit dem damaligen Finanzlandesrat Othmar Raus gegeben. Auch den Gemeinderat habe er immer ausreichend informiert.

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Salzburg – "Ich habe ein hohes Interesse daran, dass die Sache möglichst rasch vor einem unabhängigen Gericht aufgeklärt wird", sagt der Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) am Montag zu seiner Anklage wegen des Swap-Übertrags von der Stadt auf das Land Salzburg. "Ich bin zuversichtlich, dass am Ende ein Freispruch steht." Damit sei dann die Causa vollständig aufgeklärt und abgeschlossen. Er werde keinen Einspruch gegen die Anklage einlegen, auch gegen den Verhandlungsstandort Salzburg habe er keinen Einwand. Schaden versicherte, politisch voll handlungsfähig zu sein.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Schaden, dem ehemaligen Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ), Monika Rathgeber und weiteren Beamten Untreue vor. Der Übertrag von sechs Zinstauschgeschäften im Jahr 2007 soll laut Gutachten der Staatsanwaltschaft beim Land einen Schaden von 4,8 Millionen Euro verursacht haben.

Die Anklage beruhe auf der Konstruktion einer Raus-Schaden-Vereinbarung, die es nie gegeben habe, betont Schadens Anwalt Walter Müller. "In Finanzangelegenheiten war Raus alles andere als mein bester Freund", sagt Schaden und präzisiert: "Es hat keine Weisung, Absprache oder politische Intervention gegeben." Weil die Stadt aus dem sogenannten Finanzmanagement aussteigen wollte, sei "Unruhe auf der anderen Seite der Salzach entstanden". Daraufhin sei von der Finanzabteilung des Landes das Angebot gekommen, die restlichen Derivate zu übernehmen.

Anwalt ortet Widersprüche in der Anklage

Der Anwalt Walter Müller ortet zahlreiche Widersprüche in der Argumentation der Anklage. Monika Rathgeber habe von einer möglichen Klage gegen Banken erfahren und daraufhin die Initiative ergriffen. Rathgeber habe auch mehrfach geschildert, Banken könnten das Geschäftsmodell hinterfragen und die Zinsen für das Land höher werden. Die in der Anklage enthaltenen E-Mails seien zudem "aus dem Zusammenhang gerissen", sagte der Linzer Anwalt. Drei Gutachten der Stadt würden zu einem anderen Ergebnis kommen als jenes der Staatsanwaltschaft. Die angenommenen negativen Barwerte der Geschäfte seien eine Momentaufnahme. Ein Schadensvorsatz sei nie vorhanden gewesen, sagt Müller.

Der Prozess in der Causa könnte rasch starten, sollte es zu keinen Einspruch gegen die Anklage kommen. Rathgebers Anwalt Herbert Hübel sagte zum STANDARD, er werde die Anklage ebenfalls nicht beeinspruchen. Als Richterin für das Verfahren wurde Anna-Sophia Geisselhofer bestellt.

Kontrollamtsbericht ausständig

Die im Gemeinderat vertretenen Parteien wollen bezüglich der politischen Konsequenzen mehrheitlich eine gerichtliche Entscheidung abwarten. Einzig die FPÖ verlangte bisher den Rücktritt des Bürgermeisters.

Die Bürgerliste fordert Aufklärung seitens des Kontrollamts. Im Mai 2015 haben die Grünen in der Stadt Salzburg wegen des Swap-Übertrags einen Prüfantrag bezüglich der Frage eingebracht, ob der Gemeinderat vollständig informiert worden sei. Bis heute gibt es jedoch keinen Prüfbericht. Schaden erklärte auf Nachfrage knapp: Der Gemeinderat sei ausreichend informiert gewesen. "Ich musste jedes Geschäft im Stadtsenat nachträglich vorlegen. Diese wurden immer zustimmend zur Kenntnis genommen."

Schadensersatzforderung offen

Die Neos wollen weiterhin, dass Schaden sein Amt ruhend stellt, und fordern, dass sich die Stadt als Privatbeteiligte dem Verfahren anschließt. Schadensersatzforderungen könnten auch noch vonseiten des Lands kommen. Ein dementsprechendes Zivilverfahren gegen die Stadt ist noch bis Juli ruhend gestellt. Ob sich das Land dem Verfahren anschließe, müsste die Rechtsabteilung noch klären, heißt es aus dem Büro von Finanzlandesrat Christian Stöckl (ÖVP).

Die Neos in der Stadt bringen auch eine Diskussion über das Proporzsystem ins Spiel. Die Zurückhaltung der anderen Parteien zeige, dass eine richtige Opposition abgehe, sagt Neos-Klubobmann Sebastian Huber. Nach Aufklärung der Causa solle man die Überlegung anstellen, ob man das Proporzsystem verlassen soll. (Stefanie Ruep, 6.2.2017)