Ludwig Hoffmann-Rumerstein, Luogotenente und Großkomtur des Malteserordens.

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Die Malteser waren im Juni 2016 zu Besuch bei Papst Franziskus. Links neben dem Papst der nunmehr zurückgetretene Großmeister Matthew Festing, daneben der wiedereingesetzte Großkanzler Albrecht von Boeselager. Rechts neben dem Papst Großkomtur und interimistischer Statthalter Ludwig Hoffmann-Rumerstein.

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Nach dem Rücktritt des Großmeisters Matthew Festing und der vorübergehenden Absetzung des Großkanzlers Albrecht von Boeselager muss der Malteserorden einen neuen Chef wählen. Der Große Staatsrat des Ordens wird am 29. April in Rom zusammentreten, um über die Nachfolge Festings zu entscheiden, wie der STANDARD vom Malteserorden aus Rom erfuhr.

Der interimistische Statthalter des jahrhundertealten Ritterordens, Großkomtur Ludwig Hoffmann-Rumerstein, erklärt im STANDARD-Interview, warum die kommende Großmeisterwahl den Orden vor ein gravierendes personelles Problem stellt, wie die Malteser ihre Verfassung modernisieren wollen, und wieso das persönliche Eingreifen das Papstes in die Krise die Souveränität des Ordens nicht verletzt.

STANDARD: Wie geht es nach dem Rücktritt von Großmeister Matthew Festing nun genau weiter?

Ludwig Hoffmann-Rumerstein: Der Souveräne Rat hat das Datum des Consiglio Compito di Stato (der Große Staatsrat, Anm.) und damit der Wahl des Großmeisters festgelegt. Es ist theoretisch auch denkbar, dass dann ein Luogotenente für ein Jahr gewählt wird. Wir sollten nämlich eine Änderung in der Verfassung vornehmen über die möglichen Personen, die Großmeister werden können. Es ist derzeit so, dass wir eine sehr strenge Adelsvoraussetzung haben. Der Kandidat muss derzeit Ehren- und Devotionsritter sein, das heißt, die Familie muss zwischen 150 bis 400 Jahre nobilitiert sein. Und das wird man ändern müssen.

STANDARD: Der Personenkreis, der für das Amt des Großmeisters infrage kommt, ist zu klein?

Hoffmann-Rumerstein: Ja, es gibt derzeit maximal zwölf Personen, die passiv wahlberechtigt sind. Der Großteil davon scheidet aus Altersgründen oder anderen persönlichen Gründen aus. Es war auch ein Wink, den ich vonseiten des Vatikans bekommen habe: Hier sollte man etwas ändern. Bei der letzten Änderung des unseres Rechts im Jahr 1997 ist das leider nicht gemacht worden. Ich war damals schon einmal Großkomtur, und in die Neuregelung unseres Ordensrechts war ich maßgeblich eingeschaltet. Man hat damals diskutiert, aber gesagt: "Derzeit braucht man es nicht." Heute, nach zwanzig Jahren, ist es absolut notwendig.

STANDARD: Gibt es ein Alterslimit?

Hoffmann-Rumerstein: Wir haben keine Altersgrenze. Und das ist auch eines der Dinge, die der Vatikan natürlich will, mit Recht, weil bei den Bischöfen, bei den Äbten, bei den Kardinälen überall Altersgrenzen sind. Wir haben einen Professritter, der die Voraussetzung für den Großmeister hätte, aber der ist 97 Jahre!

STANDARD: Sie sind im Jänner 80 Jahre alt geworden. Würde das Amt des Großmeisters für Sie ausscheiden?

Hoffmann-Rumerstein: Ich bin 80, ja. Das hängt ab von der Entscheidung, welche Altersgrenze man festlegen will.

STANDARD: Wie sieht Ihr Vorschlag für eine Altersgrenze aus?

Hoffmann-Rumerstein: 80, würde ich sagen, mehr oder weniger 80. Ich meine, wenn wir uns an die Kardinäle anpassen, so ist das Alter dort 80, in dem sie aus dem Amt ausscheiden müssen. Und soweit ich es weiß, ist auch bei den Äbten die Altersgrenze eher tiefer, bei 75.

STANDARD: Das bedeutet, dass der Großmeister dann auch nicht mehr auf Lebenszeit gewählt wird, sondern beim Erreichen dieses Alters zurücktreten muss?

Hoffmann-Rumerstein: Der müsste dann zurücktreten. Die Wahl auf Lebenszeit ist schwierig zu ändern, weil man ja einen Souverän hat. Aber man muss auch bedenken, dass natürlich das Alter gewisse Beschränkungen mit sich bringt, und sie haben das ja auch bei den Päpsten. Der jetzige ist auch 80 geworden im Dezember, und sein Vorgänger hat es dann mit 85 gelassen.

STANDARD: Wie läuft die Wahl eines Großmeisters ab? Stellen sich Kandidaten selbst auf, oder werden sie von anderen Mitgliedern nominiert oder vom Souveränen Rat vorgeschlagen?

Hoffmann-Rumerstein: Die Wahl des Großmeisters läuft ganz normal ab. Es werden die möglichen Kandidaten auf einem Papier festgehalten, es wird vielleicht der eine oder andere dabei sein, der sagt, bitte, ich will gar nicht gewählt werden, aus Altersgründen, aus persönlichen Gründen. Und das andere ist dann frei. Das wird man dann sehen, wie sich die Stimmverhältnisse auf einen oder zwei oder drei Kandidaten vereinigen, dann wird man also einen davon formal fixieren.

STANDARD: Ist das ähnlich wie in einem Konklave?

Hoffmann-Rumerstein: Der Vorgang ist sicher geheimzuhalten. In der Richtung wird es ähnlich sein wie bei einer Papstwahl ...

STANDARD: ... nur ohne den schwarzen und weißen Rauch?

Hoffmann-Rumerstein: Ja, ja! (lacht)

STANDARD: Sie haben die Führung des Ordens ad interim inne, kommt für Sie das Amt des Großmeisters persönlich infrage?

Hoffmann-Rumerstein: Grundsätzlich würde ich sagen, eher nein. Wir haben in zwei Jahren ein Generalkapitel, und wir müssen ja auch das Ordensrecht ändern, nämlich das Wahlrecht für den Großmeister. Und das ist eine Verfassungsfrage. Daher wäre es also denkbar, dass man sagt, bitte, mach das für ein Jahr oder bis zum nächsten Generalkapitel, wo wir dann diese Änderungen beschließen müssen. Ja, weil ich jetzt schon involviert bin.

STANDARD: Dann würden Sie das als Luogotenente machen?

Hoffmann-Rumerstein: Ich will's offenlassen, kann sein Luogotenente, kann sein Großmeister. Aber eher glaube ich, dass man einen Luogotenente nimmt, weil es eine befristete Aufgabe ist. Wenn wir das Wahlrecht ändern, so ist das eine Verfassungsfrage bei uns, und das muss vorher vom Generalkapitel genehmigt werden.

STANDARD: In welchen Zeiträumen findet das Generalkapitel statt?

Hoffmann-Rumerstein: Das Generalkapitel ist alle fünf Jahre, das nächste wäre normal in zwei Jahren. Man könnte es aber auch vorziehen. Inzwischen muss man das Ordensrecht ändern, und die einzelnen Assoziationen und Großpriorate müssen ihre Stellungnahme dazu abgeben können. Und daher wäre es möglich, dass man da ein Jahr Befristung einsetzt, um das ordnungsgemäß abzuwickeln. Ich will also weder etwas verneinen noch ausschließen.

STANDARD: Haben Sie als Österreicher eine besondere Beziehung zur österreichischen Bundesregierung oder macht das keinen Unterschied für Sie? Werden Sie sich in der nächsten Zeit mit Regierungsvertretern treffen?

Hoffmann-Rumerstein: Nein, ich hab derzeit nicht die Absicht. Kann sein, wenn ich in Wien bin, dass ich über die Präsidentschaftskanzlei anfrage. Ob ein Höflichkeitsbesuch dort erwünscht wird, weiß ich nicht. Grundsätzlich muss ich sagen, der Orden hat zur Bundesregierung stets sehr gute Kontakte gehabt. Präsident Fischer war ein Freund des Ordens, kann man fast sagen.

STANDARD: Im Malteserorden sind auch Frauen. Wie viel Prozent machen diese aus, und welche Ämter stehen ihnen theoretisch und praktisch offen?

Hoffmann-Rumerstein: Wir haben Frauen nicht bei den Professen, wir haben aber Frauen bei den Obödienzen, da sind es etwa zwanzig Prozent. Generell haben wir ungefähr dreißig Prozent Frauen im Orden.

STANDARD: Großkanzler Boeselager ist auch Obödienzritter. Könnte demnach auch eine Frau Großkanzler werden?

Hoffmann-Rumerstein: Nein. Die Funktionen beim Souveränen Rat sind ausschließlich Männer. Das ist auch in der Verfassung drinnen, da sind stets die Ritter genannt.

STANDARD: Könnte das nicht auch Thema einer Verfassungsänderung sein?

Hoffmann-Rumerstein: Nein, das ist bisher nicht angedacht und ist auch nie diskutiert worden. Wir haben Damen gelegentlich als Assoziationspräsidenten, in Amerika hat es das jetzt schon zwei oder drei Mal gegeben, in Europa bisher nicht.

STANDARD: Kritiker sagen, dass der Papst mit seinem Eingreifen die Souveränität des Malteserordens verletzt habe.

Hoffmann-Rumerstein: Der Vorwurf ist Unsinn. Der Malteserorden hat eine Doppelfunktion. Wir sind ein religiöser Laienorden. Durch die Professritter sind wir als voller Orden anerkannt, so wie es viele andere Orden in der Kirche gibt. Und wir sind natürlich hinsichtlich der Moralfragen und religiösen Fragen voll dem Vatikan unterworfen. Wir können nicht jetzt hergehen und uns eine eigene Moral ausdenken. Wir können auch nicht veranlassen, dass Frauen zu Priesterinnen geweiht werden. In der Richtung sind wir der katholischen Kirche untergeordnet.

STANDARD: Auf welcher rechtlichen Grundlage agiert der vom Papst ernannte Delegat, Erzbischof Giovanni Angelo Becciu?

Hoffmann-Rumerstein: Der Delegat soll bei der Änderung unseres Ordensrechts behilflich sein. Insbesondere auch bei der Anpassung an die moderne Zeit. Ich würde nicht sagen, dass das eine Verletzung der Souveränität ist, das ist ein Berater.

STANDARD: Aber der Delegat hat vermutlich ein Einspruchsrecht, und die Forderungen des Papstes werden umgesetzt?

Hoffmann-Rumerstein: Ja, theoretisch, aber nicht zwingend. Nachdem der Großmeister vor dem Souveränen Rat seine Demission abgegeben hat und die auch von der Ordensregierung angenommen wurde, ist ein unmittelbares rasches Einschreiten des Vatikans gar nicht erforderlich.

STANDARD: Die päpstliche Untersuchungskommission hat für Vatikanverhältnisse ungewöhnlich schnell agiert. Denken Sie, wird der Papst Kardinalspatron Raymond Leo Burke im Amt belassen?

Hoffmann-Rumerstein: Darüber zu spekulieren ist müßig. Der Kardinalspatron ist eine Person, die nach unserer Verfassung vom Papst ernannt wird. Das ist also eine Frage des Vatikans.

STANDARD: Der Rom-Korrespondent Christopher Lamb hat mit Berufung auf Quellen aus dem Malteserorden berichtet, dass Festing bei der Sitzung über seinen Rücktritt Papst Franziskus als seinen Feind bezeichnet hat. Trifft das zu?

Hoffmann-Rumerstein: Nein, das ist nicht richtig. Ich war dabei, und ein derartiges Wort ist nicht gefallen. Also, ich kann das nicht bestätigen.

STANDARD: Eine andere Quelle hat behauptet, bei der Abstimmung über Festings Demission habe es "eine Handvoll" Gegenstimmen gegeben ...

Hoffmann-Rumerstein: Nein, auch das ist nicht richtig.

STANDARD: Das heißt, der Rücktritt wurde einstimmig angenommen?

Hoffmann-Rumerstein: (lacht) Ich kann darüber nichts sagen, weil das Stimmenverhältnis geheim ist, aber es war weder das eine noch das andere. Man muss bei den Abstimmungen berücksichtigen, dass es auch Personen gibt, die eine Einstimmigkeit nicht wollen und daher ein Zeichen setzen, dass es nicht einstimmig ist.

STANDARD: Festing hatte John Critien als neuen Großkanzler eingesetzt. Gab das Schwierigkeiten, dass Boeselager sein Amt wieder übernommen hat?

Hoffmann-Rumerstein: Nein. Die entsprechenden Dekrete wurden nach ordnungsgemäßer Anhörung im Souveränen Rat aufgehoben. Das war kein Problem.

STANDARD: Bei dem Treffen am 6. Dezember 2016, bei dem das Mandat des Großkanzlers Albrecht von Boeselager beendet wurde, waren neben Großmeister Matthew Festing und Kardinalspatron Raymond Leo Burke auch Sie anwesend. Festing und Boeselager haben ihre Sicht der Dinge öffentlich gemacht. Was ist bei dieser Besprechung Ihrer Wahrnehmung nach wirklich vorgefallen?

Hoffmann-Rumerstein: Ich war anwesend, das ist richtig. Das Gespräch fand in einer normalen Gesprächsform statt. Boeselager hat zu den Rücktrittsforderungen von Kardinal Burke Nein gesagt. Und ich habe nachher den Kardinal noch zum Auto begleitet.

STANDARD: Was hat der Kardinal gesagt?

Hoffmann-Rumerstein: Ich weiß es nicht mehr, er hat jedenfalls den Kopf geschüttelt. Er war ungehalten, das kann man sagen. Er hätte sich erwartet, dass Boeselager den Rücktritt erklärt.

STANDARD: Boeselager hat Festing vorgeworfen, das Vorgehen erinnere ihn an ein autoritäres Regime. Welche Rolle spielt der Gehorsam im Malteserorden, und wie weit geht dieser? Wo sind die Grenzen des Gehorsams?

Hoffmann-Rumerstein: Man muss bitte eines sagen: Die Mitglieder des Souveränen Rates sind vom Generalkapitel gewählt worden, und da kann man nicht hergehen und sagen: "Du musst zurücktreten", weil du vielleicht vor drei, vier Jahren irgendetwas falsch gemacht hast. Noch dazu zu einer Zeit, wo er noch gar nicht Großkanzler war. Wir sind gewählt worden und haben gegenüber dem Generalkapitel eine Verantwortung übernommen. Die Mitglieder des Generalkapitels haben uns gewählt. Da gibt es Zweifel, ob der Kardinalpatron überhaupt sagen kann, "Du musst zurücktreten". Man müsste zum Generalkapitel zurückgehen.

STANDARD: Hat Boeselager fehlerhaft gehandelt? Dass es Verteilaktionen von Kondomen gegeben hat, ist ja grundsätzlich unbestritten.

Hoffmann-Rumerstein: Nein, hat er nicht. Das so etwas passiert, ist bei einer Organisation dieser Komplexität und Größe nicht verwunderlich. Entscheidend ist, dass die Regierung stets informiert war und die richtigen Konsequenzen gezogen wurden.

STANDARD: Haben Sie bei dem Gespräch Position bezogen?

Hoffmann-Rumerstein: Nein, ich war Zuhörer. Vielleicht war ich als Zeuge gedacht, aber zu keiner Position. Es war keine Diskussion, es war eigentlich mehr ein Gespräch zwischen Kardinal Burke und Boeselager.

STANDARD: Hat sich Burke bei der Rücktrittsaufforderung auf den Papst berufen?

Hoffmann-Rumerstein: Ich kann das nicht bestätigen. Er hat sich sicherlich auf den Heiligen Vater berufen, aber ob er jetzt gesagt hat, er hat den Auftrag vom Heiligen Vater, kann ich nicht sagen.

STANDARD: Malteser International betreut weltweit zahllose Projekte. Gibt es ein bestimmtes Projekt, das Ihnen besonders am Herzen liegt, wo Sie sagen: "Das ist es, wofür ich das mache"?

Hoffmann-Rumerstein: Ich war ja selbst viele Jahre Leiter des Malteser Hospitaldienstes in Tirol. Mein Ziel waren immer erstens die Pilgerfahrten und Einkehrtage, also das Religiöse hat mich eigentlich immer sehr beschäftigt.

STANDARD: Auch die Kirche verändert sich über die Jahrhunderte. Ist eine Kursänderung in diesen Fragen der Sexualmoral grundsätzlich denkbar?

Hoffmann-Rumerstein: Ich kann dazu persönlich nichts beitragen. Eine gewisse Öffnung in der Ehemoral und in der Frage der Zulässigkeit des Zugangs der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion, dazu hat sich der Heilige Vater Franziskus in seinem Schreiben "Amoris laetitia" geäußert. Ich kann nur darauf verweisen, was dort drinnensteht. Und ich kann und will auch gar nicht mich dazu äußern. Das ist nicht meine Aufgabe und nicht die Aufgabe des Malteserordens. (Michael Vosatka, 14.2.2017)