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Peter Frank, Generalbundesanwalt

Foto: AP/Wittek

Hamburg – Wegen der Vielzahl von Terrorverfahren hat der deutsche Generalbundesanwalt Peter Frank die Bundesländer um personelle Unterstützung gebeten. Die "Grenzen der Leistungsfähigkeit der Bundesanwaltschaft" seien erreicht, zitierte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag aus dem Schreiben. Frank bat demnach "eindringlich", Staatsanwälte und Richter zur Unterstützung zu entsenden.

"Die Bekämpfung des Terrorismus und damit die Verhinderung von Anschlägen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die meine Behörde ohne ausreichende personelle Unterstützung durch die Länder nicht mehr umfassend gewährleisten kann", heißt es demnach in dem aus der vergangenen Woche stammenden Brief weiter. Eine Kopie des Schreibens sei an den deutschen Justizminister Heiko Maas gegangen.

"Fehlleistung"

"Es ist erneut eine unglaubliche Fehlleistung der Bundesregierung, allen voran des Bundesjustizministers, nicht für eine ausreichende Personalausstattung bei der Generalbundesanwaltschaft gesorgt zu haben, um die absehbar größere Anzahl an terroristischen Strafverfahren auch bewältigen zu können", sagte FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki. "Der in der deutschen Rechtsgeschichte bisher einmalige Hilferuf des Generalbundesanwalts an die Länderjustizminister um personelle Hilfe aus den Ländern trifft auf eine Justiz, die in den meisten Ländern selbst schon aus dem letzten Loch pfeift."

Die Generalbundesanwaltschaft wollte auf Nachfrage keine Stellungnahme zu dem Brief abgeben. Aus dem deutschen Justizministerium hieß es, dass die Zahl der Stellen beim Generalbundesanwalt zuletzt aufgestockt worden seien. Für 2016 seien 17, für dieses Jahr noch einmal zehn neue Planstellen geschaffen worden.

Laut "Spiegel" wurde Franks Brief in Justizkreisen als "noch nie da gewesen" und "unfassbar" bewertet. Während die Bundesregierung das Bundeskriminalamt und die Geheimdienste massiv aufrüste, müsse der Generalbundesanwalt in den Ländern um Personal betteln. Schon seit einiger Zeit gebe der Generalbundesanwalt zunehmend Ermittlungsverfahren an Landesstaatsanwaltschaften ab.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist die oberste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland bei Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit, beispielsweise Landesverrat oder Terrorismus. Bei der Behörde mit Sitz in Karlsruhe sind rund 200 Mitarbeiter beschäftigt. (APA, 4.2.2017)