Es war nicht der erste iranische Raketentest, seit der Atomdeal läuft, aber der erste seit Donald Trumps Amtsantritt als US-Präsident. Und im Uno-Sicherheitsrat ging die Sache den gleichen Weg wie zuvor: Sie wurde an die Kommission, die sich mit möglichen Verletzungen des Abkommens befasst, verwiesen.

Denn so einfach ist es eben nicht: Die Aufforderung an den Iran, bis 2023 die Entwicklung von ballistischen Raketen ruhen zu lassen, die mit atomaren Sprengköpfen bestückt werden können, steht in Annex II der entsprechenden Uno-Sicherheitsratsresolution 2231 auf Seite 99 des 104 Seiten langen Gesamttexts. Die Sprache ("call upon") wird etwa auch von den Experten der International Crisis Group als "nicht bindend" bezeichnet. Der Iran behauptet, dass die getestete Rakete nicht atomwaffenfähig war – einmal abgesehen davon, dass es keine verbindliche Definition dafür gibt, wann das der Fall ist.

Aber Politik spielt sich eben in anderen als technischen Sphären ab. Der iranische Justamentstandpunkt – der natürlich auch starke innenpolitische Gründe hat – zeigt, dass Teheran nicht bereit ist, Provokationen zu vermeiden, die den Atomdeal angreifbar machen. Dass das Abkommen das iranische Raketenprogramm nicht umfasst, ist eines der großen Ärgernisse für dessen Gegner in den USA und anderswo. Diese Frage hat 2015 den Deal fast verhindert, und sie könnte ihn jetzt zu Fall bringen. (Gudrun Harrer, 1.2.2017)