Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat schärfere Überwachungs- und Sicherheitsgesetze durchgesetzt.

apa / helmut fohringer

Mehr Grenzkontrollen, mehr Militär, mehr Befugnisse fürs Militär, harte Strafen und weniger Bewegungsfreiheit für abgelehnte Asylwerber: Der Regierungspakt bringt eine weitere Militarisierung der Migration im Rahmen der Asylschiene.

  • Binnengrenzkontrollen: So viel kontrollieren, wie es der Schengener Grenzkodex erlaubt, wobei nicht nur die Grenzübergänge überwacht werden sollen, sondern "vor allem auch die grüne Grenze" auf dem Boden und aus der Luft – das sieht das Kapitel "Migration dämpfen" vor.
  • Mehr Macht fürs Heer: Möglich werden soll das durch mehr gemischte Patrouillen von Polizei und Bundesheer im Rahmen des Assistenzeinsatzes, aber auch durch den Einsatz von Helikoptern an den Binnengrenzen. Angehörige des Bundesheeres sollen die Polizei bei der Registrierung und Zurückweisung von Asylsuchenden unterstützen und sollen der Polizei Fahrzeuge und Aufspürtechnik zur Verfügung stellen. Auch bei der Kontrolle von Zugwagons und Lkws sollen Heeresbedienstete einspringen.
  • Hohe Strafen für illegale Einreise: Wer illegal eingereist ist oder sich einige Zeit nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylbescheids immer noch illegal im Land aufhält, soll mit hohen Geldstrafen bedacht werden – bis zu 15.000 Euro und bis zu sechs Wochen Ersatzarrest sollen möglich sein. Bisher waren Verwaltungsstrafen von bis zu 5000 Euro möglich. Kritiker sehen in der Maßnahme "reine Kosmetik" (Diakonie) bei hohem Verwaltungsaufwand, da die Betroffenen in vielen Fällen ohnehin mittellos seien.
  • Längere Schubhaft: Die maximal mögliche Schubhaft soll auf 18 Monate ausgedehnt werden, bisher waren innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten insgesamt maximal zehn Monate Schubhaft möglich.
  • Neue Anhaltezentren: Abgelehnte Asylsuchende sollen in eigene Rückkehrquartiere kommen. Sollten abgelehnte Asylwerber zum zweiten Mal aufgegriffen werden, sollen sie in geschlossenen Einrichtungen, sogenannten "Rückkehrzentren", festgehalten werden. Eine Ausreise aus Österreich sei dann weiterhin möglich, "eine Bewegungsfreiheit in Österreich besteht hingegen nicht mehr" – wie das genau funktionieren sollen, bleibt unklar. Jedenfalls sollten dafür "nach Möglichkeit bestehende Einrichtungen genutzt werden", heißt es – denkbar sind also beispielsweise Kasernen.
  • Geldstopp bei Bescheid: Liegt ein rechtskräftig negativer Asylbescheid vor, sollen abgelehnte Asylwerber keine Geldleistungen mehr bekommen. Bisher wurde das Taschengeld noch bis zu vier Monate lang ausbezahlt.
  • Ausweiskontrollen in Zug und Taxi: Im grenzüberschreitenden Verkehr sollen alle gewerblichen Beförderungsunternehmen, also beispielsweise auch die ÖBB oder Taxiunternehmen, zur Ausweis- und Visumkontrolle verpflichtet werden.
  • "Notverordnung" im Extremfall: Für den Fall, dass die geplanten Maßnahmen "nicht den gewünschten Erfolg erzielen", plane man "als Ultima Ratio", also im Extremfall, die Sonderverordnung zur Durchsetzung der Obergrenze zu beschließen. (Maria Sterkl, 30.1.2017)