Genf – Die EU ist mit einer Klage gegen russische Strafzölle auf billige Kleinlaster aus Deutschland und Italien erfolgreich gewesen. Ein Streitschlichtungsausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) entschied am Freitag in Genf, dass Russland damit internationale Regeln verletzt habe. Er rief die Regierung in Moskau auf, ihre Maßnahmen mit den WTO-Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Russland habe bei der Begründung für die sogenannten Antidumping-Zölle nur die Lage eines einzigen heimischen Lastwagenherstellers herangezogen, urteilte der Ausschuss. Auch habe das Land die Finanzkrise als möglichen Grund für Probleme des Kleinlaster-Herstellers nicht genügend berücksichtigt. Andere Beschwerden der EU wiesen die Schlichter aber zurück – etwa, dass Russland Daten nicht systematisch verglichen oder die Marktbeurteilung nicht aufgrund objektiver Prüfungen vollzogen habe.

"Erfreulicherweise hat die WTO ganz klar gegen eine der unfairen, protektionistischen und wettbewerbsfeindlichen Maßnahmen entschieden, die derzeit in Russland in Kraft sind", sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. "Die auf leichte Nutzfahrzeuge erhobenen Zölle sind mit den Verpflichtungen nicht vereinbar, die Russland mit seinem Beitritt zur WTO eingegangen ist. Sie müssen nun beseitigt werden."

Nach Angaben der Brüsseler Behörde richteten sich die Antidumping-Zölle vor allem gegen italienische und deutsche Exportfahrzeuge. Betroffen sind Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen.

Die EU hatte den Fall 2014 angestrengt. Die Zölle von bis zu fast 30 Prozent verstießen gegen WTO-Regeln, hieß es in der Klage. Beide Seiten haben nun 60 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Im vergangenen Jahr hatte es zwischen der EU und Russland bei der Welthandelsorganisation bereits unter anderem Streit wegen eines Importverbots für Schweinefleisch aus Europa gegeben. (APA, 27.1.2017)