Wien – Für die einen ist sie ein ungerechtfertiges Zuckerl für Großkonzerne, für die anderen nicht eine notwendige Maßnahme zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes. Wie auch immer man zur Gruppenbesteuerung steht: Der Rechnungshof hat einiges an der Maßnahme, dank der Konzerne ihre Auslandsverluste in Österreich steuerlich anrechnen können, auszusetzen.

Konkret kritisierte er in einem am Mittwoch veröffentlichten Prüfbericht, dass das Finanzministerium die Kosten des Instruments nicht ausweise. Seit 2012 mache es im Rahmen des Subventionsberichts keine Angaben mehr zu der Ausnahme. Dadurch komme das Ressort seiner Informationspflicht gegenüber dem Nationalrat nicht nach, rügt der Rechnungshof.

Empfehlungen großteils nicht umgesetzt

Die Gruppenbesteuerung ist aber nicht der einzige weiße Fleck: Seit 2012 fehlten bei allen 13 indirekten Förderungen – dazu zählen auch die Begünstigungen der Privatstiftungen – nach dem Körperschaftsteuergesetz entsprechende Angaben. Davor war der Budgetausfall durch die Verlustanrechnung noch mit 450 Mio. Euro angegeben worden. Die fehlenden Quantifizierungen der Steuerausfälle in den Förderungsberichten seien "unverständlich", weil das BMF selbst nach der Systematik des Transparenzdatenbankgesetzes ertragsteuerliche Ersparnisse für 2013 von rund 550 Mio. Euro bekanntgab, bemängelt der Rechnungshof.

Laut Bericht setzte das BMF den überwiegenden Teil der Empfehlungen des Rechnungshofs, die er im Jahr 2013 veröffentlicht und nunmehr nachverfolgt hatte, nicht um. Konkret habe das BMF "von insgesamt 13 überprüften Empfehlungen drei vollständig, zwei teilweise und sieben nicht" umgesetzt. Die Umsetzung einer Empfehlung konnte der RH mangels eines Anwendungsfalls nicht überprüfen. Hervorgehoben wird, dass eine umfassende Evaluierung der Gruppenbesteuerung fehle.

"Nicht realitätsnah"

Das Finanzministerium (BMF) hat die Kritik des Rechnungshofs in einer Reaktion als "längst überholt" bezeichnet. Im Förderbericht 2015 seien die Zahlen angeführt. Demnach schätzt das BMF den Effekt der Gruppenbesteuerung bzw. den Steuerentfall für die Jahre 2013, 2014 und 2015 auf 250 Mio. Euro jährlich.

Für die Jahre 2008 bis 2011 hatte das BMF in seinen Förderberichten 2010 und 2011 den Steuerentfall durch die Gruppenbesteuerung noch auf 450 Mio. Euro jährlich geschätzt.

Die nunmehr deutlich niedrigere Schätzung erklärt ein Sprecher des BMF auf Anfrage der APA, dass es sich früher um eine "Maximalvariante" gehandelt habe, die "nicht realitätsnah" gewesen sei. Die nunmehrige Steuerschätzung laute heute "unter Berücksichtigung aller Parameter" 250 Mio. Euro Steuerentfall jährlich.

Der RH hatte auch gerügt, dass die einzelnen Begünstigungen im Körperschaftssteuergesetz nicht auf ihren Effekt hin überprüft worden seien. "Eine Überprüfung der Wirkung aller Begünstigungen im KStG würde eine deutliche Ausdehnung der Erklärungspflichten (auf befreite Körperschaften) und eine Erweiterung der Kennzahlen in den KÖSt-Erklärungen voraussetzen. Dies wurde bislang – aufgrund des Widerspruches mit dem Ziel der Entbürokratisierung für Unternehmen – nicht in Betracht gezogen", heißt es dazu in einer Stellungnahme des Ministeriums. (red, APA, 25.1.2017)