Das neue Erbrecht bringt einige Veränderungen für Pflichterben, pflegende Angehörige und Partner mit sich.

Foto: imago

Bild nicht mehr verfügbar.

Nicht einmal die Hälfte aller Österreicher haben sich laut einer Studie der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich bisher Gedanken über ihren Nachlass gemacht.

Foto: dpa/wiedl

Nicht einmal die Hälfte aller Österreicher haben sich bisher Gedanken über ein Testament und ihren Nachlass gemacht. Betreffen wird das, und das ist leider unumgänglich, jedoch jeden einmal.

Das österreichische Erbrecht besteht in seiner Form zum größten Teil seit 1811 und erfuhr zu Neujahr 2017 eine umfassende Reform. Vor allem der Pflichtteil eines Erbes wird auf einen kleineren Personenkreis eingeschränkt. Nur noch Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen des Verstorbenen sind pflichtteilsberechtigt. Eltern und Geschwister sind dadurch künftig vom Anspruch auf einen Pflichtteil ausgeschlossen.

Auch das sogenannte Pflegevermächtnis ist neu: Angehörige, die den Verstorbenen vor seinem Ableben gepflegt haben, werden nunmehr im Erbrecht berücksichtigt. Auch eingetragene Partner und Lebensgefährten des Verstorbenen haben künftig neuartige Rechte. Der Präsident der niederösterreichischen Rechtsanwaltkammer, Michael Schmidt, ist hier jedoch nicht restlos überzeugt und spricht von "Etikettenschwindel".

Sollten Sie sich nun Gedanken über ein Testament machen, gilt es auch neue Formalregeln zu beachten. Das handgeschriebene Testament ist nach wie vor, idealerweise mit Datum versehen, auch ohne Zeugen gültig. Für Nachlassregelungen, die zum Beispiel am Computer verfasst wurden, gibt es nun strengere Bestimmungen für Zeugen.

Unklarheiten in der Community

Das neue Erbrecht bringt also zahlreiche Veränderungen und Neuerungen mit sich, die zu Fragen führen können. Für diesen Zweck haben wir einen Experten für Erb-, Familienrecht und Verlassenschaftsverfahren, der Fragen aus der Community wie die von User TomDoe beantworten wird:

Wie betrifft Sie persönlich das neue Erbrecht?

Haben Sie sich mit dem neuen Erbrecht schon auseinandergesetzt oder damit zu tun gehabt? Wie wird in Ihrem Bekanntenkreis über Testament und Erben gesprochen: Ist es ein Tabu, oder gehen Sie recht locker damit um? Sind Sie mit den Neuerungen zufrieden, oder erachten Sie einige Regelungen als nicht nachvollziehbar? (mahr, 26.1.2017)