Der Quotenmann im Auktionsangebot: Maria Lassnigs "Korkenziehermann (Tod) geht mit 160.000 Euro an den Start.

Foto: Ressler Kunst Aukionen

Otto Hans Resslers Intention, "im Kunstbetrieb traditionell benachteiligten Künstlerinnen" eine Plattform zu geben, ist durchaus positiv zu werten. Dennoch fielen die Reaktionen auf die rein mit Arbeiten weiblicher Künstler bestückte Auktion am Montag (23. 1.) im Vorfeld gemischt aus. Wie berichtet ("Debüt in Klischeepink", 7. 1.) verweigerten einige der vertretenen Künstlerinnen jenen Applaus, den sich Ressler wohl insgeheim erwartet hatte. Denn eine Gleichberechtigung könne nicht über den zu kommerziellen Zwecken missbrauchten Feminismus erzwungen werden. Ausschließlich Frauen gewidmete Ausstellungen oder Auktionen würden nur eine Ghettoisierung fördern.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rufpreise, die sich teils auf dem Level einer Charity-Auktion bewegen. Bei gut 40 Prozent der Arbeiten liegen sie bei höchstens 2500 Euro, bei insgesamt 80 Prozent bei maximal 5000 Euro. Der Kaufpreis hängt, wie bei jeder Auktion, vom Interesse der Bieter ab. Im Idealfall liegt er darüber, manchmal bei einem Vielfachen. Bleibt das Objekt unverkauft, ist dieser Richtwert allerdings Geschichte.

22 Künstlerinnen lassen versteigern

Bei nachfolgenden Auktionen wird der Rufpreis, wie in der Branche üblich, reduziert, wie Ressler bestätigt. Das kann für Künstler auch existenzbedrohend sein. Für solche, deren Arbeiten nicht nur über Galerien vertrieben werden, sondern die Sammler auch direkt bedienen. Zum Drei- oder Vierfachen der Ressler-Kalkulation übrigens, die einigen in den letzten Tagen erboste Anrufe bescherten. Kein Wunder, wenn Gemälde ab Atelier in den letzten Monaten für 10.000 oder mehr Euro verkauft wurden und vergleichbare nun mit einem Rufpreis von 3500 Euro ins Rennen gehen.

Ressler selbst wehrt sich vehement gegen eine Kritik an seiner Kalkulation. Diese wäre bei Werken von weniger Etablierten nicht mit allen, aber einigen abgesprochen worden. Jedenfalls mit den 22 Künstlern, die als Einbringer fungierten. Hier wurde der Mindestverkaufspreis so festgesetzt, dass er ihrem Anteil eines Galerieverkaufes entspricht. (kron, 21.1.2017)