Wien – In Österreichs Bundeshauptstadt leben derzeit rund 1,75 Millionen Menschen – und bis zu 150.000 Tauben. Diese Mischung ist nicht immer ganz friktionsfrei, daher muss sich Erich D. vor Richterin Petra Poschalko verantworten. Der Pensionist soll nämlich mindestens drei Tiere erschossen haben.

"Ich habe dabei meine Kompetenzen überschritten", gesteht der unbescholtene 66-Jährige ein. Und hebt dann zu einem Referat an, um sein Motiv zu erklären. Herr D. war nämlich bis zum Ruhestand im Gesundheitsbereich der Stadt Wien beschäftigt. Daher kennt er sich in der Materie aus: "Die Tauben sind eine extreme Gesundheitsgefahr!"

Gefahr für Mensch und Umwelt

Sie seien Krankheitsüberträger, selbst der Staub des getrockneten Kots sei voller Erreger. "Und er enthält Salpetersäure!", weist er auf die zerstörerischen Eigenschaften der Ausscheidung hin.

Rund um den Südtiroler Platz, wo er und auch sein Verteidiger Karl Muzik residieren, sei die Situation besonders schlimm. "Es war bedrohlich. Ich war in der Einflugschneise für die Schwärme mit 20, 30 Tieren", verteidigt der Angeklagte seinen Entschluss zur Selbstjustiz.

Mindestens dreimal griff er zum Luftdruckgewehr und holte von seiner Wohnung aus Vögel vom Himmel. Menschen habe er dabei aber nie gefährdet, er habe immer nach oben geschossen. "Ich habe auch aufgepasst, dass niemand unten bei den Mistkübeln steht, der von den Tieren getroffen werden könnte", beteuert er.

"Wie ein Stein vom Himmel gefallen"

Die Anklage der Tierquälerei kann er nicht nachvollziehen. "Meine Tauben waren sofort tot, die sind wie ein Stein vom Himmel gefallen!", schildert er. "Ich bin ein Tierfreund. Im Burgenland habe ich sogar selbstgebastelte Futterkistln aufgestellt." Poschalko erklärt ihm freundlich, dass es im Tierquälereiparagrafen gar nicht auf die Qual ankommt. Mit bis zu zwei Jahren Haft ist nämlich auch bedroht, "wer ein Wirbeltier mutwillig tötet".

"Es war ein großer Blödsinn", gesteht D. neuerlich ein. Er habe aber keinen anderen Ausweg gewusst. Die Situation werde nämlich immer schlimmer, behauptet er – was übrigens nicht stimmt, seit den 70er-Jahren ist der Bestand der im Computerspiel "Grand Theft Auto IV" als "fliegende Ratten" bezeichneten Tiere in Wien um ein Drittel gesunken.

Eine besonderes schwere Schuld kann die Richterin nicht erkennen. Statt den Angeklagten zu verurteilen, entscheidet sie sich rechtskräftig für eine Diversion. Als Wiedergutmachung muss er 100 Euro pro totem Tier an das Tierschutzhaus zahlen. "Von denen kaufe ich eh jetzt auch schon Kalender", freut sich der Pensionist. (Michael Möseneder, 17.1.2017)