Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem vor einiger Zeit geplanten Einstieg des niederösterreichischen Glücksspielkonzerns Novomatic bei der teilstaatlichen Casinos Austria AG (Casag) endgültig einen Riegel vorgeschoben. Die OGH-Richter haben das Urteil des Kartellgerichts von vorigem Sommer bestätigt, das Novomatic mit seinen Kaufplänen abblitzen hatte lassen.

Die Niederösterreicher wollten durchgerechnet rund 40 Prozent an den Casinos übernehmen, das Kartellgericht schrieb dem geplanten Zusammenschluss aber eine "marktbeherrschende Stellung in mehreren Bereichen" zu und verbot sie daher. Novomatic legte gegen diese Entscheidung Rekurs ein und wendete sich an den OGH, der in Kartellrechtssachen als zweite Instanz fungiert.

Der OGH hat kurz vor Weihnachten entschieden und gab dem Kartellgericht recht, wie der STANDARD von Informierten erfahren hat. OGH und Novomatic gaben keine Stellungnahme ab. Damit ist der Beschluss des Kartellgerichts nun rechtskräftig.

Kompromissvorschlag

Der OGH begründet seine Entscheidung kurz zusammengefasst damit, dass das Kartellgericht sein Verfahren fehlerfrei durchgeführt hat. Das Erstgericht hatte sich auf ein Gutachten gestützt, wonach es in der Glückspielsbranche trotz der Begrenzungen durch das Glückspielsgesetz Wettbewerb gebe bzw. selbiger möglich sei. Der geplante Zusammenschluss von Novomatic und Casinos aber hätte nach Berechnung des Erstgerichts in bestimmten Geschäftsfeldern Marktanteile von 68 bis 100 Prozent gebracht.

Ein Kompromissvorschlag der Novomatic hatte den Kartellrichter nicht umstimmen können. Das Unternehmen hatte Auflagen vorgeschlagen, die ursprünglich nur fünf Jahre gegolten hätten, dem Gericht erschienen sie, flapsig formuliert, zu schwammig, sodass eine Überprüfung der Einhaltung nicht möglich sei.

Wettbewerb gegen Illegalität

Der Argumentation der Novomatic im Rekurs ist der OGH nicht gefolgt. Sie hatte sinngemäß gemeint, dass die Regulierungsvorschriften im Glücksspielgesetz die Anwendbarkeit von Wettbewerbsregeln ausschließe. Dem ist nicht so, finden die OGH-Richter, Wettbewerb sei auch auf den Glücksspielmärkten möglich – daher seien auch die kartellrechtlichen Regeln anzuwenden. Auch innerhalb der Grenzen des vom Glücksspielgesetz geregelten Marktes könne sich Wettbewerb positiv auswirken, so der OGH-Senat sinngemäß, besseres Angebot könne das Abgleiten der Branche in die Illegalität verhindern.

Pläne längst geändert

Die Entscheidung des OGH kam nicht unerwartet. Zudem hat sich Novomatic nach der erstinstanzlichen Entscheidung umorientiert und sich mit einem tschechischen Konsortium verpartnert. In der Zwischenzeit haben daher die Casinos-Aktionäre Leipnik Lundenburger (LLI) und Versicherer Uniqa, die ihre Anteile eigentlich an Novomatic verkaufen wollten, diese an die Came Holding GmbH abgegeben, die der tschechischen Sazka Group zuzurechnen ist.

Damit sind Novomatic (sie hatte bereits zuvor Casinos-Anteile von Maria Theresia Bablik gekauft und hält bereits rund 17 Prozent) und Tschechen Großaktionäre des Glücksspielkonzerns. Der Staat ist an der Casag über die Öbib mit rund 33 Prozent beteiligt. (Renate Graber, 12.1.2017)