Düsseldorf – Die Ermittlungen deutscher Behörden nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich sind eingestellt. Demnach trägt der Co-Pilot der Maschine die Alleinschuld an dem Unglück mit 150 Toten im März 2015. "Die Ermittlungen haben keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln", sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa am Montag.

Keiner der behandelnden Ärzte habe in den Monaten vor dem Absturz Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr festgestellt. Auch der Arbeitgeber und die Angehörigen hätten davon keine Kenntnis gehabt. Es gebe einen entsprechenden Abschlussvermerk. (APA, 9.1.2017)