Wien – Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) und das Mauthausen-Komitee begrüßen die Ankündigung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), eine Reform des Verbotsgesetzes prüfen zu lassen.

Der Minister möchte, dass es bei Geschworenenurteilen künftig auch eine schriftliche Begründung gibt, was auch für Prozesse nach dem Verbotsgesetz gelten würde. Raimund Fastenbauer von der IKG hielte das für sinnvoll, wie er am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal" erklärte. "Rein emotionale Freisprüche" würden dadurch erschwert, ist der IKG-Generalsekretär überzeugt.

Wiederbetätigung "genauer fassen"

Er plädiert auch dafür, den Begriff der Wiederbetätigung "genauer zu fassen". In diese Richtung denkt auch Willi Mernyi vom Mauthausen-Komitee. Es sei nicht verständlich, dass – wie zuletzt – ein Verfahren gegen einen Welser Anwalt eingestellt wurde, der die Gaskammern in Mauthausen infrage gestellt hatte. "Macht dasselbe ein 20-jähriger Maurer, wird Anklage erhoben", sagt Mernyi. Hier würden "unterschiedliche Maßstäbe angesetzt", weshalb es Klarstellungen im Gesetz brauche.

Expertise einholen

Brandstetter hatte am Mittwoch angekündigt, beim deutschen Max-Planck-Institut eine Expertise einzuholen. Geklärt werden soll, ob der Straftatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausgeweitet werden soll.

Zuvor hatte der Minister in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung die Einstellung des Verfahrens gegen den Welser Anwalt verteidigt. Der Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger, der die Anfrage mit Kollegen eingebracht hat, kündigt weitere Schritte an. Man werde die "nicht zufriedenstellende" Anfragebeantwortung im Plenum des Nationalrats besprechen. Mit der Einstellungsentscheidung des Ministeriums werde "wieder ein Einfallstor für Holocaust-Leugner geschaffen", sagte Öllinger zum STANDARD. (red, 5.1.2017)