Threema könnte die Schweiz verlassen.

Foto: Threema

Das Schweizer Unternehmen Threema, das mit seinem gleichnamigen Krypto-Messenger bekannt geworden ist, denkt über einen Umzug ins Ausland nach. Grund dafür ist eine geplante Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung.

Bei Terroranschlägen

Wie die Schweizer "SonntagsZeitung" am Wochenende berichtete, könnten Messenger-Anbieter in der Schweiz in Zukunft in Ausnahmefällen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. Nämlich "bei einem Ereignis mit "besonderer Relevanz für die Strafverfolgungsbehörden" – etwa einem Terroranschlag. Dann soll die Vorratsdatenspeicherung auch für Unternehmen gelten, die eine App mit Chatfunktionen anbieten. Das erklärt Nils Güggi von der zuständigen Behörde.

Daten zu Verbindungen, Standorten und Geräten sollen bis zu einem Jahr gespeichert werden. Dazu liegt ein Verordnungsentwurf für das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vor.

Server und Geschäftssitz ins Ausland verlegen

Threema will da nicht mitmachen. Das Unternehmen habe bereits "juristische Abklärungen in Auftrag gegeben", so Mitgründer Martin Blatter. Sollte man per Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden, könnte man die Server und auch den Geschäftssitz ins Ausland verlegen. In welches Land es im Fall des Falles gehen könnte, ist nicht bekannt.

Das Unternehmen wirbt damit, keine IP-Adressen und Nachrichten-Logs zu speichern. Bei einem rechtlich wirksamen Auskunftsbegehren einer Behörde könnte man höchstens Handynummer und E-Mail-Adresse eines Nutzers übermitteln, wenn diese mit Threema verknüpft wurden. Das sei 2016 ein Mal passiert, so Threema. Das Unternehmen aht aktuell 4,5 Millionen Nutzer. (red, 4.1.2017)