Mit dem Arbeitsrecht verhält es sich manchmal wie mit den Verkehrsregeln. Zwar ist es verboten, bei Rot über die Ampel zu gehen, um zwei Uhr in der Nacht hält sich allerdings niemand daran. Für viele Arbeitnehmer ist es längst Usus, auch außerhalb des Büros auf Mails oder Anrufe zu reagieren. Wenn das Gesamtumfeld in der Firma stimmt – Stichwort Bezahlung (oder am besten Überzahlung), Arbeitsklima, sonstige Arbeitszeiten – muss das auch kein Problem sein. In diesen Fällen hat das Gesetz ohnehin mehr empfehlenden Charakter.

Schwieriger wird es, wenn das Gesamtumfeld nicht passt, Mitarbeiter gegen ihren Willen zu Arbeit in der Freizeit gedrängt werden, sozialer Druck aufgebaut wird, immer und überall erreichbar zu sein. In solchen Unternehmen werden sich Arbeitnehmer, obwohl das Recht klar auf ihrer Seite ist, nur sehr schwer gegen ihre Vorgesetzten oder Firmenchefs durchsetzen können. Frustration, Unzufriedenheit oder sogar Krankheit können die Folge sein.

In diesen Fällen bringt es aber auch nichts, die Gesetze zu verschärfen. Ein Arbeitgeber, der Arbeitszeitregeln grundsätzlich für Unsinn hält, wird sich auch dann nicht an diese halten, wenn noch detaillierter aufgelistet wird, wie der Umgang mit neuen Kommunikationsmitteln abzulaufen hat. Auch wenn es unbefriedigend sein mag: Letztlich liegt es vor allem an den Mitarbeitern, ihre bestehenden Rechte einzufordern und sich nicht ausbeuten zu lassen. (Günther Oswald, 3.1.2017)