Österreichs Jugendliche rauchen mehr als der durchschnittliche EU-Teenager, sagt Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP). Durch ein einheitliches Rauchverbot soll sich das ändern.

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Wien – Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Österreich weder rauchen noch Alkohol konsumieren – zumindest das stimmt fast. Denn Jugendschutz ist in Österreich Ländersache. Das bedeutet: Wie lange Minderjährige ausgehen, was sie trinken und ab wann sie welche Tabakwaren kaufen dürfen, ist von Vorarlberg bis Wien unterschiedlich geregelt. Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) macht sich bereits seit zwei Jahren für ein bundeseinheitliches Rauchverbot für unter 18-Jährige stark – doch scheiterte bisher an den Ländern. Aus den Büros mehrerer zuständiger Landesräte wird dem STANDARD nun aber bestätigt, dass der Vorstoß inzwischen in allen Bundesländern Zustimmung findet.

Anlass sind "dramatische" Zahlen, wie Karmasin sagt. Die heimischen Jugendlichen seien beim Zigarettenkonsum im europäischen Vergleich unter den Spitzenreitern – auch deshalb, weil Österreich unter den letzten Ländern sei, die das Rauchen bereits 16-Jährigen erlauben.

Neun Gesetze oder eines

Ende März wird die nächste Jugendreferentenkonferenz stattfinden, dort soll das Rauchverbot erneut Thema sein und eine Einigung gefunden werden. Unklar ist derzeit noch die Form, in die das Gesetz gegossen wird. Eine einheitliche Regelung wird von allen Seiten befürwortet, manche Länder wünschen sich deshalb ein Bundesgesetz. Im Familienministerium wird hingegen eine einheitliche Formulierung bevorzugt, die dann in jedem Land beschlossen wird. "Wir haben keine Ambitionen, den Jugendschutz den Ländern zu entziehen, außer wenn sie sich selbst für eine Kompetenzänderung aussprechen", sagt ein Sprecher Karmasins.

Aus Wien werden diesbezüglich bereits Signale laut: "Sinnvollerweise sollte dem Vorstoß der Bundesministerin eine österreichweite Harmonisierung der Jugendschutzgesetze folgen", heißt es aus dem Büro von Stadträtin Sandra Frauenberger, die unter anderem für das Thema Jugend zuständig ist. Zuletzt gab es im Jahr 2013 ernsthafte Bemühungen, den gesamten Jugendschutz zu vereinheitlichen. Damals war eine entsprechende Ländervereinbarung an der Steiermark gescheitert, wo man die "liberalen Ausgehzeiten" schließlich doch nicht mittragen wollte.

0,5 Promille in Kärnten

Derzeit darf eine 14-Jährige ohne erwachsene Begleitperson in Wien bis ein Uhr nachts, in der Steiermark bis 23 Uhr ausgehen. In Salzburg gilt ebenfalls 23 Uhr – außer in der Nacht auf Sonn- oder Feiertage, dann eine Stunde länger. In Oberösterreich ist für 14- bis 16-Jährige immer um Mitternacht Sperrstunde.

Ähnlich verhält es sich mit dem Konsum von Alkohol: In Tirol dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren alkoholische Getränke lediglich nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren. Im Burgenland ist ihnen der Besitz und Konsum generell untersagt. In Kärnten sollten Teenager zwischen 16 und 18 Jahren einen Alkomaten mitführen: Sie dürfen zwar trinken, der Alkoholgehalt im Blut darf aber nicht mehr als 0,5 Promille betragen. In Salzburg ist es einem 17-Jährigen zwar erlaubt, Wein und Bier zu trinken, aber keinen Schnaps.

Rauchen ist Jugendlichen derzeit in allen Bundesländern ab dem 16. Geburtstag erlaubt. In Wien gibt es aber beispielsweise eine Sonderregelung, dass unter 18-Jährige am Schulgelände keine Tabakwaren konsumieren dürfen.

Konsequenzen noch offen

Rückendeckung bekommt Karmasin für ihren Vorschlag für ein generelles Rauchverbot für Minderjährige jedenfalls auch vom Koalitionspartner: "Ich unterstütze die Forderung. Vor allem aber ist es mir wichtig, Präventionsarbeit zu leisten und den Einstieg ins Rauchen bei Jugendlichen zu verhindern. Ich würde mir wünschen, dass die Länder dieses Thema bald aufgreifen", sagt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ).

Dass sich die Maßnahme als nutzlos erweist, weil jugendliche Raucher ihre Zigaretten auch über Umwege besorgen könnten, glaubt Karmasin nicht: Es gehe um ein Signal. Sie hoffe, dass es doch große Vorbehalte gäbe, gegen ein Gesetz zu verstoßen. Offen ist, welche Konsequenzen ein Verstoß haben könnte. (Katharina Mittelstaedt, 3.1.2017)