Klagenfurt – Der Proporz dürfte in Kärnten ab der kommenden Legislaturperiode Geschichte sein. Was in den meisten anderen Bundesländern bereits Standard ist, soll nach den Plänen der rot-schwarz-grünen Regierungskoalition auch im südlichsten Bundesland gelten, nämlich die Bildung einer Regierung durch Koalitionsparteien. Der Gesetzesentwurf liegt vor, die Begutachtungsfrist läuft bis Mitte Februar.

Das neue Gesetz sieht eine Stärkung der Landtagsklubs der Oppositionsparteien vor, die mehr Personal zugestanden erhalten. Damit sollen sie ihre Kontrollrechte besser wahrnehmen können. Abgeordnete werden künftig auch Einsicht in Regierungsakten nehmen dürfen, was bisher nicht der Fall war. 15a-Vereinbarungen mit dem Bund dürfen von der Regierung künftig ohne Genehmigung des Landtages nicht getroffen werden. Die Hürde für Volksbefragungen wird ebenfalls gesenkt, künftig sind nur noch 7.500 Unterschriften notwendig, bisher braucht es 15.000. Ein Volksbegehren braucht 2.000 statt bisher 3.000 Unterschriften.

Regierung leichter loswerden

Einfacher wird es künftig auch werden, eine unliebsame Regierung wieder loszuwerden. Angesichts der Dauerblockade durch die Freiheitlichen im Jahr 2012, als in zwölf Landtagssitzungen über den Misstrauensantrag gegen die Regierung des damaligen Landeshauptmannes Gerhard Dörfler nicht abgestimmt werden konnte, weil die FP-Mandatare auszogen, wird das Zweidrittelquorum abgeschafft. Künftig reicht die Anwesenheit der Mehrheit der Abgeordneten, die Abwahl eines Regierungsmitgliedes wird mit einfacher Mehrheit möglich sein. Eine weitere Änderung: Bundesräte, Europaparlamentarier und Rechnungshofpräsident bekommen ein Rederecht im Landtag.

Variabel gestaltet werden kann künftig die Zahl der Regierungsmitglieder. Derzeit müssen es sieben sein, künftig heißt es "fünf bis sieben". Unverändert gelassen hat man die Zahl der Abgeordneten mit 36, für einen Landtagsklub braucht es auch weiterhin vier Mandate. Hat eine Partei zwei oder drei Mandatare, kann sie eine Interessensgemeinschaft (IG) bilden. Deren Sprecher haben künftig das Recht, an der Präsidiale teilzunehmen, Interessensgemeinschaft erhalten auch in der Aktuellen Stunde im Plenum ein Rederecht.

Ein weiterer Punkt, der offenbar aufgrund vergangener Erfahrungen eingefügt wurde, ist die Vorgabe, dass Budgetbeschlüsse nur dann gefasst werden können, wenn ein Rechnungsabschluss für das vorherige Jahr dem Landtag vorgelegt worden ist.

Landesrechnungshof wird gestärkt

Gestärkt wird die Rolle des Landesrechnungshofs. Er darf künftig auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern prüfen, dazu auch von Kommunen eingerichtete Stiftungen oder Fonds. Der Landtag kann künftig dem Rechnungshof nur noch maximal zwei Prüfungsaufträge pro Jahr erteilen. Damit sollen politisch motivierte Prüfungen, bei denen es gar nicht um die Sache an sich geht, verhindert werden.

Einer der am meisten umstrittenen Punkte der neuen Landesverfassung war aber ein ganz anderer, nämlich Artikel 7c und die darin enthaltene Erwähnung der slowenischen Volksgruppe. Nach einem langen Tauziehen zwischen SPÖ und Grünen auf der einen und der ÖVP auf der anderen Seite einigte man sich auf die folgende Formulierung: "Der Land Kärnten bekennt sich zu seiner gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt. Sprache und Kultur, Traditionen und kulturelles Erbe sind zu achten, zu sichern und zu fördern. Die Fürsorge des Landes dient den deutsch- und slowenischsprachigen Landsleuten gleichermaßen."

FPÖ will dagegen stimmen

Für die Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit, die Dreierkoalition verfügt mit 24 Abgeordneten darüber, allerdings darf kein Mandatar ausscheren. Die FPÖ will auf keinen Fall zustimmen, sie ist gegen die Abschaffung des Proporzes. Das BZÖ stört in erster Linie die Erwähnung der slowenischen Volksgruppe in der neuen Verfassung. Damit hat das Team Kärnten, das ehemalige Team Stronach, auch keine rechte Freude, allerdings gab es Signale, dass man der Abschaffung des Proporzes wegen doch zustimmen könnte. (APA, 30.12.2016)