Über Schuld oder Unschuld in einem Mordprozess entscheiden ausschließlich die Geschworenen – ohne Einbindung eines Richters.

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Justizminister Wolfgang Brandstetter möchte die Richter stärker in die Beratungen einbinden.

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Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, unterstützt den Minister.

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SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hat ein eigenes Modell entworfen: Ein nicht involvierter Richter oder Notar solle die Geschworenen beraten.

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Wien – Bei den Richtern stößt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) auf volle Unterstützung. Wie berichtet, hält es der Minister für einen "gravierenden Mangel", dass es bei Geschworenenprozessen derzeit keine (schriftliche) Begründung des Urteils gibt, wodurch die Anfechtung nur schwer möglich ist. Die acht Geschworenen entscheiden also allein über Schuld oder Unschuld – ohne die drei Berufsrichter im Verfahren.

Brandstetter möchte die Richter künftig stärker in die Beratungen der Geschworenenbank einbinden, was der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, für eine "vernünftige Idee" hält, wie er im Gespräch mit dem STANDARD erklärt. Es sei nicht einzusehen, warum es ausgerechnet bei Verfahren mit den strengsten Urteilen (siehe unten) keine Beweiswürdigung durch einen Richter gebe. Mitunter seien Verfahren auch so komplex, dass Laien "überfordert sind".

Komplexe Fragen

Im Prozess des Bombenattentäters Franz Fuchs seien den Geschworenen beispielsweise über 150 Fragen gestellt worden, die sie für ihr Urteil abarbeiten mussten. Zur Erklärung: Nach einer Rechtsbelehrung erhalten sie vom vorsitzenden Richter einen Fragenkatalog zum Verfahren. Zinkl würde auch dafür plädieren, die Zahl der Geschworenen nach deutschem Vorbild zu reduzieren. Dort entscheiden drei Richter zusammen mit zwei Schöffen.

In Österreich ist eine Reform zuletzt vor fünf Jahren gescheitert, nicht zuletzt an der Frage, wie stark die Rolle der Richter sein soll. Eine Einbindung der Verfahrensrichter in die Entscheidung der Geschworenen lehnt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim auch heute noch ab, weil dann die Gefahr einer zu starken Steuerung durch die Berufsrichter bestehe. Ihm schwebt ein anderes Modell vor: Ein nicht im Verfahren beteiligter Richter oder ein Notar sollte den Geschworenen beratend zur Seite stehen und das Urteil dann zu Papier bringen. So könne der Rechtsschutz besser gewahrt werden.

Nicht repräsentativ

Für verbesserungswürdig hält er auch die Zusammensetzung der Geschworenengerichte. Derzeit kann man sich vom Laienrichteramt befreien lassen, wenn ein Prozess eine "unverhältnismäßige persönliche oder wirtschaftliche Belastung" darstellen würde. De facto würden häufig nur jene übrig bleiben, "die Zeit haben", sagt Jarolim. Dadurch seien die Gerichte aber nicht repräsentativ für die Bevölkerung. Trotz seiner Bedenken ist der SPÖ-Politiker aber optimistisch, "dass wir dieses Mal etwas zusammenbringen".

Da es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, brauchten die Koalitionsparteien jedenfalls auch die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Diese zu bekommen dürfte nicht ganz leicht werden. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sagt, seine Partei stehe den Überlegungen des Ministers, Richter und Geschworene gemeinsam entscheiden zu lassen, "kritisch gegenüber". Denn: "De facto wäre das eine Abschaffung der Geschworenengerichtsbarkeit."

"Große Schwächen"

Freilich sieht auch Steinhauser "große Schwächen" beim derzeitigen System, weil es nach einer Berufung keine inhaltliche Überprüfung der Urteile gibt (nur eine auf Formalfehler). Steinhauser kann sich daher vorstellen, in zweiter Instanz ebenfalls ein Geschworenengericht prüfen zu lassen, ob das Urteil der ersten Instanz im Hinblick auf die gestellten Fragen nachvollziehbar ist. In der Berufung schließt der Grüne auch einen gemischten Senat aus Berufs- und Laienrichtern nicht aus.

Noch nicht festlegen will sich FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan. Grundsätzlich hält er die Geschworenengerichte für sinnvoll, weil die Rechtsprechung durch "nicht einschlägig geschulte Personen ein gutes Regulativ" sei. Auch Stefan hat bezüglich der Brandstetter-Überlegungen Bedenken, dass die Berufsrichter bedingt durch ihre Ausbildung einen "massiven Einfluss" auf die Geschworenen haben würden. Vor einer finalen Entscheidung will sich der Blaue noch mit Experten beraten, ganz ausgeschlossen sei eine Zustimmung seiner Partei nicht. (Günther Oswald, 30.12.2016)