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Seit den ersten Filesharing-Seiten wie Napster kämpfen Anwälte für Abmahnungen

Foto: EPA

Der erste Kontakt mit der Juristerei: Für eine ganze Generation sei das mittlerweile ein Abmahnschreiben von einer Anwaltskanzlei, die "aus kommerziellem Interesse Geld von jungen Menschen und ihren Eltern eintreibt", sagt der Aktivist Dirk Engling. Gemeinsam mit der auf Abmahnungen spezialisierten Anwältin Beata Hubrig hat er in einem Vortrag auf dem Chaos Computer Congress in Hamburg zum Kampf gegen die "Abmahnindustrie" aufgerufen.

"Schwere Kollateralschäden"

Engling ist "wütend", weil die massenhaft verschickten Abmahnungen schwere Kollateralschäden verursachten: So gibt es in Deutschland kaum offene Netze, da deren Betreiber fürchten, für Urheberrechtsverletzungen anderer Nutzer verantwortlich gemacht zu werden. Es gebe "keine klare Rechtssprechung", ergänzt Hubrig. Der Streitwert sei oft "komplette Willkür", außerdem ginge es nicht darum, die Person, die etwa illegal Filme geteilt hat, adäquat zu bestrafen, sondern mit einer unverhältnismäßigen Abschreckung eine Signalwirkung auszulösen.

Kontrolle anderer Nutzer?

Hubrig fragt etwa, wie Betreiber von WLAN-Netzen kontrollieren sollen, ob andere Nutzer Filesharing-Portale besuchen – jene müssten "mitloggen" und die Rechner der anderen User überwachen. Das sei aber ein klarer Verstoß gegen den "Datenschutz" und das "Fernmeldegeheimnis", so Hubrig.

Die beiden Aktivisten haben schon im Herbst mit einem "Abmahngenerator" für Aufsehen gesorgt. Mit wenigen Klicks konnten Betroffene damit ein Antwortschreiben an Abmahnkanzleien generieren. Dieser war laut Golem zwar von einigen Juristen als "unwirksam" kritisiert worden, die Anwältin Hubrig verteidigte das Projekt jedoch. In Österreich sind in den vergangenen Jahren noch keine Abmahnungen durch die Urheberrechtsbranche bekannt geworden. (red, 29.12.2016)