Wien – Aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem eigenen Arbeitgeber einlassen. Das sehen ab 1. Jänner 2017 geltende neue Haftungsbestimmungen für den Baubereich vor, konkret die erweiterte Auftraggeberhaftung.

Bei dieser neuen "Bauherrenhaftung" geht es nicht um die schon bisher nach dem ASVG für Sozialbeiträge bestehende, sondern um ein Geradestehen für eine "Unterentlohnung" von aus dem EU- (oder EWR-) Ausland nach Österreich entsandten oder grenzüberschreitend überlassenen Bauarbeitern. Anders als bisher hört die Haftung nicht beim Bauunternehmer auf. Grundlage der neuen Haftungsregeln ist die Durchsetzungsrichtlinie zur EU-Entsende-Richtlinie.

Gilt auch für Private

Private Häuslbauer kann diese Haftung ebenso wie kommerzielle Bauauftraggeber treffen – sofern sie das geplante Lohn- und Sozialdumping erkennen mussten. Argumentiert ein Bauherr also, er habe eine bestimmte ausländische Firma, die weder über Sitz noch Niederlassung in Österreich verfügt, beauftragt, weil sie halb so teuer angeboten hat wie eine inländische, wird er sich schwerlich herausreden können. Macht er dagegen geltend, er habe den Auftrag wegen einer besseren Leistungsfrist vergeben oder weil der betreffende ausländische Unternehmer schon beim Nachbarn gut gearbeitet habe, wird dies wohl durchgehen.

Ziel der neuen Haftungsbestimmungen für den Baubereich, die mit dem ab Anfang 2017 geltenden neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft treten, ist es, "unseriöse" Firmen möglichst rasch vom Markt zu bringen. "Es soll primär eine Wettbewerbsverzerrung hintangehalten werden", heißt es von der Standesvertretung, der Bauinnung.

Um Verstöße wie eine Bezahlung unter dem heimischen KV-Lohnniveau schnell ahnden zu können, muss der betroffene Arbeitnehmer binnen acht Wochen seinen Anspruch anmelden: Das kann er kostenlos bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Müsste er Außenstände übers Sozialgericht einklagen, wäre dies etwa unter Beiziehung eines Anwalts ungleich aufwendiger. Die BUAK, die als Dokumentationsstelle fungiert, nimmt eine Grobprüfung vor und hat auch den Bauherrn zu informieren, dass eine Haftung angemeldet worden ist. Dieser kann als Auftraggeber in dem Ausmaß Zahlungen an die Baufirma zurückhalten, bis das Thema geklärt ist.

Schwarze Schafe aus Slowenien

Slowenische Entsender sind in Österreich aktuell die "schwärzesten Schafe", was Verdachtsfälle auf Unterentlohnung betrifft – damit hat das südliche Land den östlichen Nachbarn Ungarn abgelöst. Von Jänner bis November entfielen allein rund 39 Prozent der Verdachtsfälle auf das Sitzland Slowenien, 21 Prozent auf Ungarn, geht aus Baustellen-Kontrolldaten der BUAK hervor. Danach folgen die Slowakei, Österreich und etwas abgeschlagen Polen vor einigen weiteren Nationalitäten.

"Die Slowenen haben damit mittlerweile ein Problem, ihre Leistungen in Österreich zu vermarkten. Und für österreichische Auftraggeber bleibt ein Restrisiko", sagte ein Branchenexperte unter Bezug auf die Kontrolldaten. Aktiv sind die slowenischen Baufirmen vor allem in Kärnten, der südlichen Steiermark und im Südburgenland. Bis November hat die BUAK heuer 6.867 in- und 1.552 ausländische Firmen kontrolliert, bei den ausländischen erwies sich fast jede zweite als Lohndumping-Verdachtsfall, bei den inländischen nicht einmal jede hundertste.

Legitime Überprüfungen

Proteste slowenischer Firmen – wie erst kürzlich – oder auch von anderen ausländischen Unternehmen, sie würden zu streng und ungerecht behandelt, können Experten nicht nachvollziehen. Denn bei uns beschäftigte "Österreicher" – inklusive der Beschäftigten von einem ausländischen Betrieb mit einem Sitz oder einer Betriebsstätte hier – hätten durch andere Gesetze "ein umfassendes Rechtsschutzpaket, um ihr Entgelt zu bekommen". Insofern sei es legitim, dass der Gesetzgeber eine spezielle Haftung für jene Fälle vorgesehen habe, bei denen es in der Praxis am häufigsten Lohndumping gebe. Dies habe auch der Verfassungsdienst im Gesetzwerdungsprozess entsprechend geprüft.

Die EU-Entsende-Richtlinie sei mit diesen Bestimmungen in Österreich "ausgewogen und sachlich gerechtfertigt umgesetzt", betont denn auch auf APA-Anfrage WKÖ-Geschäftsführer Michael Steibl von der Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie. Es sei sehr zu begrüßen, dass der Gesetzgeber bezüglich der Haftungen auch die Auftraggeber mit in die Verantwortung nehme und nicht wie bisher bei vorletzten Glied, dem vom Ausland hereinarbeitenden Dienstgeber, Schluss sei.

Mehr als hundert slowenische Unternehmen, die in Österreich Dienstleistungen erbringen, haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das neue österreichische Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eingereicht, wie Mitte Dezember bekannt wurde. Sie meinen, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt, weil es ausländische Unternehmen diskriminiere. Kritisiert wird, dass durch die ausgedehnten Regeln Austro-Auftraggeber für ausländische Arbeitnehmer haften müssen, nicht aber für inländische Arbeitnehmer. (APA, 28.12.2016)