Über diesen Monitor wurde auch der Zellentrakt Alijews in der Justizanstalt Josefstadt überwacht.

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Wien – Vertreter der Republik Kasachstan wollten nach dem Tod von Rachat Alijew in der Justizanstalt Wien-Josefstadt die Leiche des Exbotschafters "anschauen" und bei seiner Identifikation dabei sein. Das erschließt sich aus Unterlagen der Justiz, die derzeit prüft, ob sie ihr im vorigen Mai eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts gegen unbekannte Täter fortsetzen soll.

Alijew (einst vom Strafverteidiger Wolfgang Brandstetter vertreten, der ist inzwischen Justizminister) war am 24. Februar 2015 tot in seiner Zelle gefunden worden. Kurz danach hätte am Straflandesgericht Wien sein Prozess wegen Verdachts auf Mord und Entführung in Kasachstan begonnen; Alijew war ja nicht ausgeliefert worden. Er selbst hat stets seine Unschuld beteuert. Von der österreichischen Justiz beauftragte St. Galler Rechtsmediziner kamen zum Schluss, er habe sich das Leben genommen. Der Deutsche Rechtsmediziner Bernd Brinkmann spricht in seinem vor kurzem vorgestellten Privatgutachten für die Witwe Alijews von Tötung "durch fremde Hand". Das Erhängen sei "wahrscheinlich postmortal erfolgt", schreibt er darin.

Kasachen wollten dabei sein

Doch zurück zum Februar 2015. Noch am Tag von Alijews Tod telefonierte der Konsul der kasachischen Botschaft in Wien mit dem für den Strafvollzug zuständigen Beamten im Justizministerium. Der bestätigte den Tod Alijews.

Das reichte den Kasachen nicht. In der Folge wandte sich der Gesandte der Botschaft per Schreiben ans Ministerium. "Da die verstorbene Person die kasachstanische Staatsangehörigkeit besitzt", wolle man anfragen, ob der kasachische Konsul "bei der entsprechenden Identifikationsprozedur dabei sein darf bzw. die Leiche von Herrn Alijew anschauen kann". Und er erbat einen Termin.

Justizministerium lehnte ab

Das Ministerium war dagegen, wie sich aus einem Erlass vom 24. Februar erschließt. Das Ansuchen der Kasachen wurde zwar an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet – aber mit dem "Bemerken", dass "gegen den Willen der Ehefrau des Verstorbenen konsularische Rechte wohl nicht ausgeübt werden können".

Die Botschaft stellte ihr Ansuchen dann zwar noch an die zuständige Staatsanwältin, jedoch ohne Erfolg. Die Diplomaten durften Alijew nicht mehr sehen. (Renate Graber, 24.12.2016)