Die Angelobung Alexander Van der Bellens ist für den 26. Jänner angesetzt.

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Wien – Alexander Van der Bellen ist der achte gewählte Bundespräsident Österreichs. Die Anfechtungsfrist für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl – die bis Donnerstag Mitternacht lief – ist verstrichen, ohne dass einer der beiden Kandidaten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt hat.

FPÖ-Kandidat Norbert Hofer hatte mehrfach versichert, diesmal auf eine Anfechtung zu verzichten. Die erste Stichwahl vom 22. Mai hatte die FPÖ angefochten. Damals lag Van der Bellen nur knapp, mit 50,35 Prozent, vor Hofer. Das Verfassungsgericht hat am 1. Juli die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl angeordnet und damit zum ersten Mal eine bundesweite Wahl aufgehoben. Grund waren schwere Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Stimmbezirken sowie die Weitergabe (nicht aber Veröffentlichung) von Teilergebnisse an die Medien vor Wahlschluss. Belege für Manipulationen konnten die Verfassungsrichter nicht feststellen.

Bei der Wiederholung der Wahl am 4. Dezember baute der als Unabhängiger angetretene Ex-Grünen-Chef sein Ergebnis auf 53,79 Prozent aus.

Angelobung am 26. Jänner

Tatsächlich Bundespräsident wird Van der Bellen allerdings erst mit der Angelobung: Am 26. Jänner leistet er vor der Bundesversammlung den Amtseid ab. Nationalrat und Bundesrat treten dazu um 10 Uhr im historischen Sitzungssaal des Parlaments zusammen. Danach zieht Van der Bellen als Nachfolger Heinz Fischers in die Hofburg ein.

Holzinger: Urteil "alternativlos"

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, hat die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Freitag verteidigt. In seiner ersten Pressekonferenz seit der umstrittenen Entscheidung bezeichnete Holzinger das Urteil als "alternativlos". Die Rechtsprechung sei "gut überlegt und gut begründet".

Holzinger betonte, er habe sich bewusst erst jetzt zu Wort gemeldet – also am Tag nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wahlwiederholung. An den unmittelbar nach dem Urteil vom 1. Juli einsetzenden Debatten habe er sich bewusst nicht beteiligt, "weil ich nicht wollte, dass in der ohnehin immer aufgeheizten Stimmung eines neuerlichen Wahlkampfes irgendeine Äußerung des Verfassungsgerichtshofes zu Fehlinterpretationen, Missdeutungen usw. führt."

Kritik an Entscheidung des VfGH

Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hatte das Urteil des Verfassungsgerichtshofes als "klare Fehlentscheidung" bezeichnet. Dies deshalb, weil der Wortlaut der Verfassung eine Wahlaufhebung nur vorsieht, wenn eine rechtswidrige Vorgehensweise auch von Einfluss auf das Ergebnis war. Die Verfassungsrichter hatten aber explizit keine Manipulation der Ergebnisse festgestellt. Und Statistiker rechneten vor, dass eine Manipulation extrem unwahrscheinlich war.

Holzinger beharrte am Freitag allerdings auf der Position des Verfassungsgerichts: Weil der tatsächliche Nachweis einer Manipulation nur schwer zu führen sei, hebe man Wahlen schon dann auf, wenn die Verletzung der Wahlvorschriften auf das Ergebnis von Einfluss sein konnte. "Der Verfassungsgerichtshof interpretiert den Verfassungstext seit Jahrzehnten in der gleichen Weise", sagte der Präsident.

Die Bestätigung der Wahl wäre aus seiner Sicht außerdem ein falsches Signal gewesen: "In Zukunft würde sich niemand mehr an Vorschriften, die Manipulationen vermeiden sollen, gebunden fühlen. (APA, 23.12.2016)