Wien – Der ehemalige FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer hat im Wahlkampf mit heftigen Protesten auf Berichte über seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension regiert. Dabei hat das Parlament schon im April über die Pensionierung seines Dritten Nationalratspräsidenten berichtet. Öffentlich bekannt wurde die in einem Bericht über Abgeordnete im öffentlichen Dienst enthaltene Information damals aber nicht.

"Jetzt meine lieben Freunde wird der Wahlkampf richtig schmutzig", hatte sich Hofer im September auf Facebook beschwert, nachdem der "Kurier" über seinen Pensionsbescheid berichtet hatte. Auch Gegenkandidat Alexander Van der Bellen – er hatte zuvor ein Gesundheitsattest veröffentlichte, um im Internet kursierenden Krebs-Gerüchten entgegengetreten – nahm Hofer in Schutz.

Karenzierung möglich

Allerdings hatte das Parlament bereits am 7. April über Hofers Pensionierung berichtet. Die damalige Meldung wurde aber, wiewohl im Internet veröffentlicht, nicht medial bekannt. Hintergrund: Wer neben seiner Abgeordneten-Tätigkeit als Beamter oder Vertragsbediensteter arbeitet, kann sich karenzieren lassen oder die Arbeitszeit reduzieren. Das Gehalt wird dann reduziert oder ausgesetzt. Das Parlament veröffentlicht diese Angaben in jährlichen Berichten, in denen Hofer bis Anfang 2015 mit einer "Außerdienststellung" aufscheint. Im jüngsten Bericht heißt es bei Hofer dann "Pension ab 1.4.2015".

Hofer bezieht Pension nicht

Hofer war laut offiziellem Lebenslauf auf der Parlaments-Homepage von 2010 bis 2015 Mitarbeiter beim Amt der Burgenländischen Landesregierung im Bereich Sozialcontrolling und dort seit 2011 karenziert. Die Pensionierung scheint im Lebenslauf nicht explizit auf. Bezogen hat Hofer die Berufsunfähigkeitspension außerdem bis heute nicht, weil er ein Einkommen vom Parlament bezieht. Darauf hat auch Hofers Sprecher am Donnerstag auf APA-Anfrage hingewiesen: "Es ist richtig, dass Präsident Norbert Hofer aus dem burgenländischen Landesdienst ausgeschieden ist, aber weder eine Berufsunfähigkeitspension bezieht noch eine bezogen hat." (APA, 22.12.2016)