Wien – Um in einer Wahrscheinlichkeitsrechnung ausdrücken zu können, wie viele Zufälle es rund um den Mordversuch an Mohamad K. gegeben hat, muss man wohl Mathematik studiert haben. Möglich sind sie aber natürlich, daher bekennen sich Mohamad H. und Mahdi T. vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Norbert Gerstberger nicht schuldig, das schwer verletzte Opfer mit einem Samuraischwert und einem Messer attackiert zu haben.

Laut Anklage geht es um einen Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Dealergruppen. Es kam zu Körperverletzungen, am 25. März sollte es zu einer Aussprache kommen. Da die Telefone der beiden mutmaßlichen Anführer, einer davon der Erstangeklagte, schon überwacht wurden, kann man schließen, dass die Stimmung nicht amikal gewesen ist. "Ich ficke dich, ich ficke deinen Gott, ich schicke dich in einem Sarg heim!", soll K. seinem Gegner gedroht haben.

H., der sagt, er sei 19 Jahre alt, ist auch unter zwei Aliasnamen bekannt, die er im Zuge von Flucht aus Tunesien und – mittlerweile negativ beschiedenem – Asylverfahren verwendet hat. Angeblich hätte ihm als 15-Jährigem eine Haftstrafe wegen Haschischbesitzes gedroht. Die Flucht war irgendwie umsonst – in Österreich ist er schon wegen Drogendelikten zu neun Monaten, zwei davon unbedingt, verurteilt worden.

Nun beteuert er, nichts mit Drogen zu tun zu haben, geschweige denn der Chef einer Bande zu sein. Er habe mit seinem Kontrahenten nur eine Aussprache führen wollen. Es sei ein Vier-Augen-Gespräch an der Neuen Donau vereinbart worden. Wo er dann doch gleich mit mehreren Freunden erschien. Sein Gegner sei aber nicht gekommen.

Dann beginnen die Zufälle. Bei der Rückfahrt habe man am Handelskai die andere Gruppe getroffen – die übrigens auch zu fünft gewesen sei. Der Zweitangeklagte, ein 21-jähriger Algerier, sagt, er sei unabhängig davon auch zufällig dorthin gekommen. Und schließlich müssen nach H.s Darstellung auch die drei wahren Täter dort zufällig aufgetaucht sein, einer davon mit dem 70 Zentimeter langen Schwert. Das Trio sei dann sofort mit gezückten Waffen auf die Anwesenden losgestürmt, K. sei der Einzige gewesen, der nicht weggelaufen sei und daher niedergestochen wurde.

"Wie kommen dann Ihre DNA-Spuren auf das Schwert und ein Messer?", wundert sich Gerstberger. H. beteuert erstmals, er habe dem Verletzten helfen wollen und die Angreifer gestoppt, dabei müsse er die Waffen berührt haben. Vom Zweitangeklagten gibt es keine Spuren, er sagt, er habe zwischen den beiden ursprünglichen Streitparteien "Frieden stiften wollen".

Die Zeugen, die großteils aus der Haft vorgeführt werden, unterstützen die Darstellung, obwohl sie bei der Polizei anders ausgesagt haben. Selbst das Opfer, das sowohl bei der Polizei als auch vor einem Richter die beiden Angeklagten eindeutig als Täter identifiziert hat, behauptet plötzlich, sie seien es sicher nicht gewesen. Dieses Wissen behielt er fünf Monate für sich.

Die nicht rechtskräftigen Urteile: Zehn Jahre Haft plus Widerruf für den Erstangeklagten, Freispruch für den Zweitangeklagten. (Michael Möseneder, 20.12.2016)