Der Einsatz von Gutachtern im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft kostet nicht selten eine Lawine. Ob die Sachverständigen die Kosten ihrer Hilfskräfte ersetzt bekommen, ist umstritten.

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Wien – Die Ermittlungen in der Causa GAK werden sich wohl noch in die Länge ziehen. In dem Verfahren rund um den 2012 geschlossenen Fußballklub geht die Staatsanwaltschaft seit 2007 (sic) dem Verdacht auf Steuerverkürzung, Schwarzgeldzahlungen, Bilanzfälschung, Betrug nach. Für die 25 Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Im vorigen Februar übersiedelte die Sache von Graz zur Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Und da zeichnen sich erneut Verzögerungen ab. Denn die WKStA hat den Gutachter, den Wiener Wirtschaftsprüfer Thomas Keppert, abberufen und einen neuen bestellt. Kepperts 2012 beauftragtes Gutachten liegt zwar seit heuer vor (1600 Seiten), im Juli wurde er allerdings mit einem Ergänzungsgutachten beauftragt. Dabei geht es um Neuberechnungen der vom GAK bezahlten Löhne. Nun arbeitet sich Wirtschaftsprüfer Karl Hengstberger in diese Fragen ein.

Aufstand gegen hohe Rechnungen

Die WKStA begründet den Gutachterwechsel mit: "Verfahrensbeschleunigung". Die Betroffenen befürchten Gegenteiliges. Anwalt Manfred Ainedter, der einen Beschuldigten verteidigt, kündigt bereits Gegenwehr an. Er werde Einspruch wegen Rechtsverletzung einbringen, sagt er, denn es sei "undenkbar, dass der neue Gutachter schneller arbeitet".

Warum es so weit gekommen ist? Das liegt an der Frage der Gutachterkosten und der dazugehörigen Judikatur. Verkürzt dargestellt: Gutachter bekamen bis vor kurzem alle Kosten für jene "Hilfskräfte" bezahlt, die in ihren – den Gutachtern – gehörenden Gesellschaften angestellt sind und deren Leistung sie dort zugekauft haben. Nach Einsprüchen von Beschuldigten etwa gegen Kostennoten von Gutachter Gerhard Altenberger in den Causen Buwog und Immofinanz, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien, dass es sich dabei um "Umgehungsgeschäfte" handle. Fortan wurden Hilfskräfte-Kosten (bzw. Teile davon) aus den Gebührennoten gestrichen. Hintergrund der Einsprüche gegen Gebührennoten: Rechtskräftig Verurteilte müssen bei Gutachterkosten mitzahlen.

GAK-Hauptgutachter braucht lang

Genau darauf bezog sich GAK-Gutachter Keppert angeblich, als er den Auftrag zum Ergänzungsgutachten bekam. Für sein (mit Hilfskräften erstelltes) Hauptgutachten hatte er rund eine Million Euro abgerechnet, nach einem Einspruch strich das Landesgericht Wien einen Anteil für Hilfskräfte weg, angeblich rund 500.000 Euro.

Fürs Ergänzungsgutachten werde er daher alles selbst machen, soll Keppert die WKStA haben wissen lassen. Die Kosten werde das auf rund 150.000 Euro verdreifachen, brauchen werde er bis Juni 2017. Die Folge: Die WKStA berief Keppert ab. Er selbst gibt zu alledem keinen Kommentar ab.

Rechtssprechung wechselt

Allerdings: Inzwischen hat sich die Rechtsprechung wieder geändert. Am 29. November entschied das OLG Wien (anlässlich einer Beschwerde gegen eine Altenberger-Kostennote), die Umgehungsgeschäft-Argumentation könne "nicht aufrechterhalten werden. Ist der Sachverständige Alleingesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens, von dem er die fremden Hilfsleistungen zukauft, so hat er den ihm in Rechnung gestellten (marktüblichen) Preis in voller Höhe zu bezahlen", heißt es im OLG-Beschluss.

Wann die GAK-Ermittlungen angesichts all dessen abgeschlossen sind, steht in den Sternen. Obwohl "Keppert nun doch wieder mit Hilfskräften arbeiten könnte", wie Ainedter trocken konstatiert. (Renate Graber, 19.12.2016)