Klagenfurt – Ein mittlerweile suspendierter steirischer Kriminalbeamter (63) ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen falscher Beweisaussage, Verleumdung und versuchten schweren Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten sowie zur Zahlung von 15.000 Euro verurteilt worden. Ein Mitangeklagter (50) erhielt wegen versuchter Begünstigung und falscher Zeugenaussage sieben Monate bedingt.

Es ging um einen Kredit bei einer steirischen Bank aus dem Jahr 2011, bei dem der Beamte für seinen Bekannten bürgte. Als der Bekannte die Rückzahlungen nicht mehr leisten konnte und der Bürge hätte einspringen müssen, zeigte dieser den Kreditnehmer und die Bank wegen Betrugs an.

Einzelrichter Manfred Herrnhofer erklärte in seiner Urteilsbegründung, der Fall sei nicht leicht zu beurteilen gewesen und das Gericht habe es sich auch nicht leicht gemacht. Bei beiden Angeklagten habe man wechselnde Verantwortungen gehört, die bei beiden nicht nachvollziehbar gewesen seien.

So hatte der Zweitangeklagte an diesem zweiten Verhandlungstag seine Verantwortung geändert und sich schuldig bekannt. Er gab zu, die Angaben in seinem handschriftlichen Schreiben, mit dem er Bankmitarbeiter belastet hätte, seien falsch gewesen. Tatsächlich hätte ihm der angeklagte Polizeibeamte einen maschingeschriebenen Text überreicht, mit der Aufforderung diesen abzuschreiben. "Warum machen Sie falsche Angaben?", fragte Herrnhofer. "Ich hab mich nicht mehr ausgesehen", antwortete der Angeklagte. Er sei seit vier Jahren unter Druck gestanden, erzählte er, weil der den Kredit nicht habe zurückzahlen können, für den der Kriminalbeamte gebürgt hätte.

Beamte plädierte auf "nicht schuldig"

Unter anderem soll ihm der Beamte diktiert haben, dem Bankmitarbeiter 500 Euro gezahlt zu haben, damit dieser keine Fragen stelle und der Kredit zustande komme. Das stimme nicht, er habe nichts gezahlt, erklärte der Angeklagte nun am Donnerstag.

Der suspendierte Beamte hingegen blieb dabei: Er sei nicht schuldig, der Text stamme nicht von ihm. Er habe die maschingeschriebenen Zeilen seines Bekannten lediglich in seinen Computer als Gedächtnisprotokoll übertragen. Der Mitangeklagte habe erst später eine handschriftliche Variante verfasst, weil eine solche "glaubwürdiger" sei. Darauf entgegnete der so Beschuldigte, er besitze weder Schreibmaschine noch Computer.

Staatsanwalt Christian Pirker erklärte in seinem Plädoyer, die Vorgänge, wie sie der suspendierte Beamte nun geschildert hätte, entbehrten jeder Realität. Als erschwerend für dessen Verhalten sei auch, dass er im Laufe des Verfahrens weitere strafbare Handlungen gesetzt und Druck auf den Mitangeklagten ausgeübt habe.

Der Verteidiger des Polizeibeamten erklärte, sein Mandant habe gegen eine Grundregel verstoßen, sich mit niemandem einzulassen, der nichts mehr zu verlieren habe, im Hinblick auf den Zweitangeklagten, der neun Vorstrafen aufzuweisen hat. Was sollte sein Mandant, unbescholten und leitender Kriminalbeamter mit 42 Dienstjahren für ein Motiv haben, sich in kriminelle Taten einzulassen, fragte er in seinem Abschlussplädoyer. Die Verteidigerin des Zweitangeklagten verwies auf das umfassende, reumütige Geständnis ihres Mandanten.

Als Milderungsgrund für den Kriminalbeamten nannte der Richter dessen bisherige Unbescholtenheit. Ein weiterer wäre ein reumütiges Geständnis gewesen, meinte Herrnhofer. Beim Zweitangeklagten waren die – zum Teil weit zurückliegenden – Vorstrafen erschwerend. Sein Beitrag zur Aufklärung des Falls durch das Geständnis wurde jedoch als mildernd gewertet. Er erhielt zu seiner bedingten Haftstrafe auch eine Geldstrafe in der Höhe von 1.200 Euro.

Die Angeklagten nahmen die Urteile an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA, 15.12.2016)