Die EU muss die Zulassung genetisch veränderter Sojabohnen für Lebens- und Futtermittel nicht erneut auf mutmaßliche Gesundheitsgefahren überprüfen lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Damit scheiterten die Klagen der Nichtregierungsorganisationen Testbiotech, Sambucus und European Network of Scientists for Social and Environmental Responsability.
Die drei Organisationen hatten ein neue Zulassungsüberprüfung gefordert, weil die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) 2012 zu dem Ergebnis gekommen war, dass genetisch veränderte und von Monsanto entwickelte Sojabohnen ebenso sicher seien wie herkömmliche Sojabohnen. Nach Ansicht der Kläger hatte die Efsa dabei die giftigen Wirkungen genetisch veränderter Sojabohnen nicht richtig bewertet und auch nicht beachtet, dass die neuen Proteine der genetisch veränderten Sojabohnen für Kleinkinder allergieauslösend sein könnten.
Die Organisationen verlangten deswegen eine neue Zulassungsüberprüfung. Ohne Erfolg: Dem Gerichtshof zufolge konnten die Kläger nicht nachweisen, dass die EU-Kommission ihre Pflicht verletzt hatte, die Risikobewertung nach "höchstmöglichen Standards" vornehmen zu lassen. (APA, 15.12.2016)