Security-Mitarbeiter filmen seit Monatsbeginn mit.

Foto: APA/ÖBB/WEGSCHEIDER

Wien – Bereits seit 1. Dezember sind 50 ÖBB-Securitys auf den Hauptbahnhöfen in Wien und Graz mit Bodycams ausgestattet. Die Testphase der Bahn läuft ein Monat, für das erste Quartal 2017 ist vorgesehen, dass dann der Regelbetrieb starten soll. Mit dieser Maßnahme soll die Sicherheit der Security-Mitarbeiter verbessert werden. Diese Maßnahme wurde vom Datenschutzrat geprüft und genehmigt.

Dass Soldaten künftig in Zügen und auf Bahnhöfen patrouillieren sollen, um Zugbegleiter zu entlasten, sei nicht vorgesehen, hieß es sowohl von ÖBB als auch von Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums. Die "Salzburger Nachrichten" hatten am Mittwoch darüber berichtet, dass es eine entsprechende Anfrage des Verkehrsministeriums gegeben hat.

Man habe sich "Gedanken darüber gemacht, welche Möglichkeiten es gebe, um für mehr Sicherheit zu sorgen", sagte Andreas Strobl, Sprecher von Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ). Grundsätzlich und rechtlich möglich wäre der Einsatz des Bundesheeres in Zügen, sagte Strobl. "Das wird so nicht stattfinden", entgegnete wiederum Bauer. Seitens der ÖBB wurde betont, dass das Sicherheitskonzept der ÖBB einen derartigen Einsatz nicht vorsieht, sagte Sprecherin Juliane Pamme. Zugkontrollen durch das Bundesheer kommen auch für Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) "nicht in Frage".

Bei der Bahn setzte man vielmehr auf Schulungen der Mitarbeiter, eine verstärkte Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auf Bodycams sowie auf "gute Zusammenarbeit mit der Polizei". Während die Zahl der Diebstähle in Zügen rückläufig sei, stieg wiederum jene der Übergriffe auf ÖBB-Sicherheitsmitarbeiter und Zugbegleiter. Solche gab es heuer bis Ende November auf Securitys bereits 69 Mal, im Vorjahr waren es insgesamt noch 15 gewesen. Tätlichkeiten gegen Zugbegleiter stiegen von 106 Fällen im gesamten Jahr 2015 auf 142 in den ersten elf Monaten 2016. Die Zahl der Diebstähle an Reisenden ging laut Sicherheitsbericht der ÖBB von 2.508 Fällen im Vorjahr auf 2.257 bis Ende November zurück. "Konstant niedrig" ist laut Bahn die Zahl der Tätlichkeiten gegenüber Fahrgästen mit aktuell 17 Vorfällen im heurigen Jahr, 2015 gab es insgesamt 15 solcher Taten.

Pro Monat werden rund 320 Züge im Fernverkehr durch Polizeieinheiten im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen nach Schengen kontrolliert. Im Gebiet der Wiener S-Bahn ist die Bereitschaftseinheit der Wiener Polizei verstärkt unterwegs. Die ÖBB und das Innenministerium wollen diese Zusammenarbeit auch in den kommenden Jahren fortsetzen, eine neue Kooperationsvereinbarung soll demnächst unterzeichnet werden.

Gesetzliche Grundlage geschaffen

Die Bodycams, die seit dem Frühjahr etwa auch von der Polizei erprobt werden, zeigen laut ÖBB präventive Wirkung. Gewaltbereite Personen werden abgeschreckt und mäßigen ihr Verhalten. Die Kameras sind laut Bahn gut sichtbar zwischen Schulter- und Brustbereich auf der Uniform der Mitarbeiter angebracht, der Kamerakopf manuell schwenkbar. Gleich wie bei der Polizei muss die Videoüberwachung manuell aktiviert werden. Das erfolgt "nur bei Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Vorfall", informierte die Bahn. Und: "Der Betroffene wird im Vorfeld ausdrücklich auf die Aufnahme hingewiesen."

Der Einsatz der Bodycams wurde der Datenschutzbehörde (vormals Datenschutzkommission) gemeldet "und ist auch schon registriert worden", sagte Matthias Schmidl, der stellvertretende Leiter der Behörde, der APA. "Die ÖBB haben nachgewiesen, dass der Einsatz aufgrund der Übergriffe auf Mitarbeiter erforderlich ist", erklärte Schmidl. Bevor die Polizei im März ihren Probebetrieb mit Bodycams gestartet hatte, war extra das Sicherheitspolizeigesetz geändert worden, um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. "Für ein privates Unternehmen wie die ÖBB gilt die Einschränkung einer gesetzlichen Grundlage nicht", sagte Schmidl. Bei den Bodycams der Mitarbeiter handle es sich um eine Ausdehnung der Videoüberwachung mit einem anderen System, bereits jetzt werden ÖBB-Einrichtungen videoüberwacht. Rein rechtlich gebe es keinen Unterschied, ob eine Kamera fix montiert ist oder am Körper getragen werde, erklärte Schmidl. Der Experte wies auch darauf hin, dass derartige Datenverarbeitungen für jedermann im Datenverarbeitungsregister (DVR) einsehbar sind.

Anders sieht dies der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat. "Ich bin der Auffassung, dass für den Einsatz derartiger Kameras eine gesetzliche Regelung notwendig ist", sagte der Vorsitzende Johann Maier im Gespräch mit der APA. "Gerade im privaten Sicherheitsgewerbe passiert vieles in einer Grauzone, es gibt kein Bundesgesetz für dieses Gewerbe", kritisierte Maier. (APA, 14.12.2016)