Wien – Der Rechnungshof macht erneut auf Unklarheiten im Parteiengesetz aufmerksam. Bundesministerien müssen seit 2012 ihre Geschäfte mit Beteilungsunternehmen von Parteien offenlegen. Ein am Mittwoch veröffentlicher Bericht des Rechnungshofs zeigt, dass die derzeitigen Regelungen den Ministerien einigen Interpretationsspielraum lassen.

So meldete das rote Bildungsministerium für das Jahr 2013 etwa Geschäfte mit neun Beteiligungsunternehmen in der Höhe von rund 339.000 Euro. Der Rechnungshof hat diese Angaben nun überprüft und kommt auf Geschäfte mit zumindest zwanzig Beteiligungsunternehmen, an die Zahlungen in der Höhe von rund 452.000 Euro geleistet wurden.

Laut Parteiengesetz keine Sanktionen

Die Differenz von 113.000 Euro erklärt der Rechnungshof vor allem damit, dass das Bildungsministerium in seiner erste Meldung nur Geschäfte der Zentralleitung des Ministeriums angegeben hat. Dadurch wurden Rechtsgeschäfte von Landesschulräten, dem Wiener Stadtschulrat und von einigen Schulen nicht berücksichtigt. Zudem fehle im Gesetz eine klare Definition für ein "abgeschlossenes Rechtsgeschäft", weshalb etwa Rechtsgeschäfte außer Acht gelassen wurden, die das Ministerium erst 2014 bezahlt hat, deren Vertrag aber schon 2013 unterzeichnet war.

Kritisch merkt der Rechnungshof in seinem Bericht auch an, dass im Parteiengesetz keine Sanktionen bei unrichtigen Meldungen vorgesehen sind.

Dem Bericht zufolge bezahlte das rote Bildungsministerium mit rund 220.000 Euro am meisten an den Drucksortendienstleister Amedia GmbH, an der die ÖVP beteiligt ist. Das zweitgrößte Geschäft schloss das Ministerium mit 53.000 Euro mit dem SPÖ-Beteiligungsunternehmen Wiener Bezirksblatt GmBH. Insgesamt machte das Ministerium laut dem Rechnungshof 2013 Geschäfte mit acht ÖVP- und zwölf SPÖ-Beteiligungsunternehmen. (koli, 14.12.2016)