Salzburg – "Sie steht als Gute da, ich als Schwerverbrecher. Das hat sie gut hingedreht", sagte der angeklagte Salzburger Ex-FPÖ-Politiker vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Bezirksparteiobmann Nötigung und Körperverletzung vor, weil er seiner Freundin mit dem Erschießen gedroht und sie bei einem Streit verletzt haben soll. Nach seiner Festnahme im November ist der Politiker sofort aus der FPÖ ausgetreten.

Ein möglicher Seitensprung seiner Freundin hatte den Streit ausgelöst. Ein Chat-Verlauf in ihrem Handy hatte den Verdacht des 31-Jährigen erregt. Als seine Freundin ihr Handy zurückholen wollte, "schnappte ich sie am Genick und drückte sie zu Boden", gestand der ehemalige Politiker ein. Seine Freundin wurde leicht verletzt. Die Anschuldigung lautet auf Riss im Nasenbein und Hämatome auf der Nase und am Unterarm. Sie habe ihn zuvor vor den gemeinsamen Kindern attackiert und abgewatscht, "dann hat es mir gereicht", rechtfertigte er seine Reaktion vor Gericht.

Verteidigt wurde der 31-Jährige vom Salzburger Interimsparteiobmann Andreas Schöppl, der einen Freispruch beantragte. Sie habe ihn betrogen, da müsse man Verständnis haben, dass einem einmal der Hut hochgeht, sagte Schöppl. Die Körperverletzung räume sein Mandant ein. Er habe sie aber nicht bedroht.

Gewaltausbruch

Die als Zeugin geladene Freundin – das ehemalige Paar lebt inzwischen getrennt – schilderte das anders. Er habe zu ihr gesagt: "Wenn du nicht die Wahrheit sagst, dann ballere ich dich nieder." Er soll sie zudem bespuckt und beschimpft haben. "Ich kenne ihn seit sechs Jahren, und ich habe noch nie so einen Gesichtsausdruck bei ihm gesehen. Ich habe mir nur gedacht, mir muss jemand helfen", sagte die Frau aus. Der 31-Jährige hat auch einen Waffenschein. Bei seiner Festnahme stellte die Polizei drei Langwaffen, eine Faustfeuerwaffe und Munition sicher.

Richterin Martina Pfarrkirchner regte zum Wohl der Kinder und im Sinne einer gemeinsamen weiteren Gesprächsbasis eine außergerichtliche Einigung durch den Verein Neustart an. Alle Parteien stimmten dem zu. Sollte der Tatausgleich gelingen, wird das Verfahren eingestellt. (Stefanie Ruep, 14.12.2016)