In zehn Tagen ist Weihnachten. Das ist, je nach Standpunkt, gut, mühsam oder egal – sicher ist nur, dass uns darob jede Menge guter Tipps ins Haus flattern.

Da werden Fragen beantwortet, die uns völlig neue Probleme eröffnen: Sollen wir den Ex und seine Patchworkfamilie am 24. in die Patchworkfamilie unserer Stiefkinder inkludieren? Da lernen wir wie jedes Jahr, woran man Christbaumfrische erkennt: Nadeln von innen nach außen streicheln, oder war's umgekehrt? Fallen sie ab, ist er jedenfalls der Richtige für unser Weihnachtsbaumsozialprojekt. Und dann natürlich die Ratschläge fürs Festmenü. Wir probieren heuer übrigens veganen Rostbraten an Tannenwipfelsauce; vegan wegen der Neuen vom Stiefvater des Vaters der Stiefkinder. (Ja, wir inkludieren heuer alle.)

Doch was nützt all das, wenn wir wegen unseres Auftritts bei der Büroweihnachtsfeier unseren Job verlieren? Auch da gibt es Rat, man muss sich nur an den Urteilen des Obersten Gerichtshofs orientieren.

Der festliche Faustschlag gegen Kollegen etwa geht nur durch, wenn er ein eineineinmaliger Ausrutscher war. Sonst: Entlassungsgrund. An- oder abwesende Angehörige des Chefs in der Hitze des Fests als "Hurensohn" oder "Schlampe" zu titulieren, geht gar nicht, wie überhaupt Ehrenbeleidigungen den Job kosten.

Ein bisserl was ist aber drin. Laute Buhrufe während der Ansprache vom Boss sind: kein Entlassungsgrund. Geschenkt! (Renate Graber, 13.12.2016)