Und wieder ist man dem Lobbydruck der großen Telekomkonzerne erlegen. Statt der völligen Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission eine "Fair-use Policy" ausgeheckt. Stellt ein Mobilfunknetzbetreiber fest, dass sich ein Kunde eine billige SIM-Karte im Ausland besorgt hat und damit mehr als vier Monate telefoniert, dann darf er Zusatzgebühren einheben. Die Regelung soll ab Mitte 2017 in Kraft treten.
Deutsche Studenten und Studentinnen, die in Wien die Universität besuchen, müssen sich also weiterhin eine zusätzliche österreichische SIM-Karte zulegen, wenn sie halbwegs günstig telefonieren und im Netz surfen wollen. Das gilt auch für Montagearbeiter, die für längere Zeit im europäischen Ausland tätig sein müssen.
Oder sie nutzen Whatsapp, Skype und Co via WLAN für ihre Kommunikation – also Apps jener US-Anbieter, für deren Erfolg maßgeblich europäische Telekomkonzerne gesorgt haben, indem sie über Jahre auf eine Hochpreispolitik für alles, was über Staatsgrenzen geht, setzten. Erinnert sei an die zahlreichen Roamingopfer, die im Urlaub für kurze Anrufe an ihre Liebsten Unsummen an ihren Mobilfunker zahlen mussten.
Mit der Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt worden. Ein gemeinsamer Binnenmarkt sollte bitte schön aber anders aussehen – ohne "Fair-use"-Roaming. (Markus Sulzbacher, 12.12.2016)