Wien – Für jene mehr als 1.000 Priester, die in der Erzdiözese Wien ihren Dienst versehen, gilt ab 2017 ein neues Dienstrecht – das mit einer Novität aufwartet: Es sieht etwa die in dieser Form bisher nicht vorhandene Funktion des "Pfarrvikars" vor. Dies sind Priester, die nicht als Pfarrer Letztverantwortung für eine Pfarre tragen, die sich aber auch nicht mehr in Ausbildung (als Kaplan, Anm.) befinden.

Die neue Funktion des Pfarrvikars sowie andere nun vorgenommene Adaptierungen im Dienstrecht sind laut dem Wiener Generalvikar Nikolaus Krasa auch dem diözesanen Reformprozess geschuldet, der große Pfarreinheiten vorsieht – in denen etwa mehrere Priester gemeinsam tätig sind. Auf die Priesterweihe folgt auch weiterhin eine dreijährige praktische Seelsorge-Ausbildung, in der die Priester als Kaplan fungieren, wie es in einer Aussendung am Freitag hieß.

Nach Abschluss dieser Ausbildung wird man Pfarrvikar. Als solcher könne man sich dann speziell vertiefen – etwa im Bereich der Jugend-, der Alten- oder der Krankenpastoral. Da es in Zukunft in den Pfarren Priesterteams gebe, stecke das neue Dienstrecht auch die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit innerhalb dieser Teams ab, wie betont wurde. Vorgesehen ist auch, dass in den künftigen größeren Pfarren Filialgemeinden geschaffen werden, die von Laien ehrenamtlich geleitet werden können.

In der Erzdiözese Wien, zu der auch der östliche Teil Niederösterreichs gehört, wirken laut amtlicher Kirchenstatistik 462 eigene Diözesanpriester, 169 Diözesanpriester aus anderen Diözesen, 475 Ordenspriester und 186 ständige Diakone. Dazu kommen rund 240 Pastoralassistentinnen und -assistenten. (APA, 9.12.2016)