Klagenfurt – Im Hypo-Prozess um eine Fairness Opinion am Landesgericht Klagenfurt hat am Montagnachmittag der angeklagte Ex-Hypo-Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Kulterer neuerlich zu den gegen ihn vorliegenden Vorwürfen Stellung genommen. "Ich habe nie den Auftrag erteilt, die Fairness Opinion zu erstellen", erklärte er. Auch die Idee mit den Scheinrechnungen sei nicht von ihm gekommen.
In diesem Untreue-Verfahren gegen die ehemaligen Hypo-Banker Kulterer, Josef Kircher und Tilo Berlin sowie den Investmentbanker Heinrich Pecina hatte sich Pecina schuldig bekannt, das Honorar für eine Fairness Opinion in Höhe von 4,31 Millionen Euro aus dem Jahr 2007 mit der Hypo über Scheinrechnungen abgewickelt zu haben. Die Kosten für dieses Gutachten im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf an die Bayerische Landesbank (BLB) hätte die damalige Kärntner Landesholding (KLH) als Verkäuferin übernehmen müssen, gezahlt hat aber die Hypo.
"Wer hat dann den Auftrag zur Fairness Opinion erteilt?", fragte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann. Darauf antwortete Kulterer, er könne aufgrund der Ereignisse nachvollziehen, dass Pecinas Vienna Capital Partners (VCP) aus eigenem Antrieb aktiv geworden sei, weil klar gewesen sei, dass man für den Fall des Closings ein solches Gutachten brauchen werde. Der offizielle Auftrag sei dann später von der KLH gekommen.
Vorstände keine "Laufburschen"
Die Rechnung kam zur Hypo, weil dies im Vorfeld in zwei Dokumenten so vereinbart worden war. Dazu meinte Kulterer, zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr Vorstand sondern Aufsichtsratsvorsitzender, er verstehe bis heute nicht, warum die Hypo damals die Rechnung nicht unter der richtigen Bezeichnung im Vorstand diskutiert und Lösungen gesucht habe. Es sei damals durchaus üblich gewesen, dass auch die Zielgesellschaft einen Teil der Kosten trägt.
Kulterer wehrte sich auch dagegen, dass sich die damaligen Vorstände in dieser Frage als kompetenzlos und als "Laufburschen des Aufsichtsratsvorsitzenden" darstellten. Der gesamte Vorstand habe über das Thema Fairness Opinion Bescheid gewusst, sagte er und nannte in diesem Zusammenhang namentlich auch Siegfried Grigg, der am Vormittag als Zeuge erklärt hatte, den Begriff "Fairness Opinion" in seiner Zeit als Vorstand nie gehört zu haben.
Weiters stellte Kulterer entschieden in Abrede, dass der Vorschlag der "Scheinrechnungen" an Hypo-Töchter sowie die dafür verwendeten Projektnamen, über die die Fairness Opinion schlussendlich abgerechnet wurde, von ihm gekommen seien. Genau das hatte sein Mitangeklagter Berlin behauptet. Kulterer meinte, für so einen Vorschlag habe er keinen Grund gehabt. Von wem diese Idee gekommen sei, wisse er nicht. Er habe selbst mit den Namen "Floating" und "Adam" nichts anfangen können, als er sie zum ersten Mal in seiner Einvernahme gehört habe.
Die Hauptverhandlung wurde auf Dienstag vertagt. (APA, 5.12.2016)