Wien – Fragt man Jungunternehmer, welche Verbesserungen bei gesetzlichen Rahmenbedingungen sie sich wünschen, sind Erleichterungen bei der Gründung ein Dauerbrenner. Zu hoher bürokratischer Aufwand bremse, so die Kritik. Ein Gegenmittel schwirrt seit 20 Jahren in Form des Prinzips "One-Stop-Shop" in der politischen Debatte herum: eine einzige digitale Anlaufstelle, wo Gründer alle erforderlichen Papiere wie die Anmeldung bei der Sozialversicherung oder beim Finanzamt einbringen können.

Regierung und am Gründungsprozess beteiligte Stellen haben eine entsprechende Reform monatelang verhandelt, am Ende stand ein Kompromiss. Einer, der nicht weit genug geht, sagen nun jene, die am vehementesten für Vereinfachungen eintreten.

Geringe Reichweite

Wirklich Zählbares bringt der vom Finanzministerium vorgelegte Gesetzesentwurf nämlich nur einem kleinen Teil aller Gründer, und zwar jenen, die eine sogenannte Standard-GmbH anmelden. Diese Gesellschaftsform mit nur einem Teilhaber, der gleichzeitig auch einziger Geschäftsführer ist, soll in Zukunft auch online mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur eingerichtet werden können. Abgewickelt werden soll der Prozess über das Unternehmensserviceportal, das staatliche E-Governance-Portal für Unternehmer.

Bisher kann eine GmbH nur unter Beiziehung eines Notars gegründet werden, was einen Zeit- und Kostenfaktor darstellt. Da die Erleichterung nur für Standard-GmbHs gilt, kommen aber nur vier von zehn GmbH-Gründern in ihren Genuss – insgesamt gar nur fünf Prozent aller Gründer.

Vorbilder im Ausland

Die Wirtschaftskammer sieht die geringe Reichweite kritisch. Sie bemängelt, die Notariatsaktspflicht für GmbH-Verträge sei nur historisch erklärbar. Dass Gründer von Notaren auf die je nach Gesellschaftsform unterschiedlichen Risiken hingewiesen werden, rechtfertige eine solche Pflicht nicht. Die Kammer fordert deshalb für alle Rechtsformen eine elektronische Gründungsmöglichkeit, wie es sie in anderen EU-Staaten schon gibt.

Auch die Neos sowie die Start-up-Wirtschaft fordern weitergehende Änderungen. Barbara Edelmann, Partnerin bei der Steuerberatung Deloitte, die Start-ups in der Gründungsphase berät, sagte zum STANDARD: "Die Maßnahme sollte auch Einzelunternehmen und GmbHs, die nicht aus einer Person bestehen, umfassen. Das wäre eine wirkliche Erleichterung für Gründer und Verwaltung." (Simon Moser, 2.12.2016)