"Transparenz schafft Vertrauen": Unter diesem Titel hat der Verband pharmazeutischer Unternehmen eine Transparenzinitiative gestartet. Es geht dabei um Zahlungen der Pharmabranche an Ärzte und Krankenhäuser. Die Offenlegung der 115 Pharma-Unternehmen soll das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem stärken. Die Art der Veröffentlichung regelt ein gemeinsamer Verhaltenskodex.

So weit, so schön, so gut.

Aber: So, wie die Daten aktuell veröffentlicht werden, ist die Transparenzinitiative für Patienten nur von symbolischem Wert. Wer wissen möchte, ob bei seinem Arzt oder Krankenhaus Interessenkonflikte vorliegen könnten, muss alle Websites der Pharmafirmen einzeln durchforsten. Wer nichts findet, weiß nicht, ob er etwas übersehen oder das jeweilige Unternehmen einfach nichts offengelegt hat. Außerdem sind viele Transparenzberichte nicht durchsuchbar und computerlesbar. Aus der Aufarbeitung der veröffentlichten Dokumente lassen sich fünf Vorschläge ableiten, wie eine transparentere Darstellung im kommenden Jahr umgesetzt werden könnte.

  1. Ein Dateiformat für alle
    Das Dateiformat ist im Verhaltenskodex nicht explizit festgelegt. Nur zwei Unternehmen haben ihre Daten maschinenlesbar zur Verfügung gestellt: Jazz Pharmaceuticals und Norgine Pharma. 70 weitere Offenlegungen sind als PDFs oder im schlimmsten Fall eingescannt online gestellt worden. Das verhindert eine computerunterstützte Aufarbeitung. Im besten Fall erfolgt die Veröffentlichung als nichtproprietäres CSV-Dokument, oder es wird eine Schnittstelle (API) angeboten, die für alle Pharmafirmen zentral über die Pharmig abgerufen werden kann.

  2. Einheitliche Datenformatierung für alle
    In manchen Veröffentlichungen wird das gleiche Zeichen für Dezimalkomma und Tausendertrennzeichen verwendet. In Kombination mit verschnörkelten Schriftarten macht das eine computergestützte Verarbeitung mit Texterkennungsprogrammen schwierig. Falsche Summen und missinterpretierte Namen und Adressen sind programmiert.

  3. Prüfung aller Offenlegungen
    In mehreren Fällen ist es vorgekommen, dass Summen falsch gebildet wurden. So kann es sein, dass die Zeilensumme, wenn ein Arzt beispielsweise 100 Euro für eine Fortbildung und 200 Euro für eine Beratung erhalten hat, mit 400 Euro angegeben wird. Es ist anzunehmen, dass im Tabellenkalkulationsprogramm nicht mit Formeln gearbeitet wurde, sondern händisch oder mit dem Taschenrechner falsch kalkuliert wurde.

  4. Ein Stichtag für alle
    Das Ludwig-Boltzmann-Institut hat vor wenigen Wochen eine ähnliche Recherche angestrengt wie STANDARD, ORF und Correctiv. Die von dem Institut errechnete Summe für alle Zahlungen belief sich auf 104 Millionen Euro. Das Journalistenkollektiv hat 105,5 Millionen erhoben. Das liegt an Nachmeldungen. Eine verspätete Offenlegung wird nicht geprüft. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht sind bis dato noch nicht angezeigt worden.

  5. Ein Veröffentlichungsort für alle
    Die Offenlegung der Angaben hat auf "einer öffentlich zugänglichen Website in der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmen zu erfolgen". Derzeit sind die Offenlegungen auf 72 Websites verteilt. Anzustreben wäre ein zentrales Portal, in dem alle Veröffentlichungen zusammengefasst sind. Im besten Fall werden diese Daten in eine gemeinsame Datenbank gespeist, sodass Patienten nicht in jeder Offenlegung einzeln suchen müssen.

Diese fünf Schritte würden die Transparenzinitiative aufwerten, wenn gleichzeitig die bisher mangelhafte Quote namentlicher Offenlegungen steigt. Der Slogan "Transparenz schafft Vertrauen" wäre erst dann gerechtfertigt. (Gerald Gartner, 30.11.2016)