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Nur das AMS darf Daten über Arbeitsunwillige speichern und über etwaige Sanktionen entscheiden.

Foto: reuters

Wien – Am Problem habe sich nichts geändert, ist Erhard Prugger überzeugt. Es gebe eine steigende Zahl an Menschen, die unmotiviert zu Bewerbungsgesprächen kommen und zumutbare Stellen nicht annehmen. Als Beleg dafür sieht der Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Oberösterreich die Zahlen des AMS: Auf 40.000 Arbeitslose in seinem Bundesland kämen 14.000 offene Stellen.

Im Sommer hat die Landeskammer – wie auch jene in Tirol – deshalb Unternehmen via Newsletter dazu aufgerufen, ihr Arbeitslose zu melden, die sich nur den Stempel für das AMS abholen und gar keinen Job wollen.

Amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet

Die Aktion hat für heftige Kritik gesorgt, nach einem Bericht des STANDARD hat die Datenschutzbehörde dann amtswegige Prüfverfahren eingeleitet. Nun liegen die Entscheidungen vor: "Die zum Zweck der Erwirkung einer Sperre des Arbeitslosengeldes erfolgte Ermittlung von personenbezogenen Daten (Name) arbeitsunwilliger Arbeitsloser durch die Antraggegnerin möge zukünftig unterbleiben", heißt es im Bescheid an die Oberösterreicher.

Diese Empfehlung – rechtsverbindlich ist sie formal gesehen nicht – sei "umgehend umzusetzen". Daran werde man sich selbstverständlich auch halten, sagt Prugger. Auch der Direktor der Wirtschaftskammer Tirol, Thomas Köhle, erklärt auf Anfrage, man werde die Empfehlungen umsetzen.

Die Hintergründe

Warum darf die Wirtschaftskammer nun keine Daten sammeln? Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass nur das Arbeitsmarktservice prüfen dürfe, ob die Voraussetzungen für eine Sperre des Arbeitslosengeldes vorliegen. Eine rechtliche Befugnis der Wirtschaftskammer zur Ermittlung von personenbezogenen Daten sei "nicht vorgesehen". Nur wenn das AMS ein Amtshilfeersuchen an die Kammer gestellt hätte, hätte diese bei der Datenerhebung mitwirken dürfen.

Eine "Schreibtischidee", wie WKO-Vertreter Prugger findet. Ein formelles Ersuchen des AMS werde es nicht geben. Realpolitisch erscheint ein solches tatsächlich unwahrscheinlich. Sitzen doch in den AMS-Landesdirektorien auch die Arbeitnehmervertreter, die zum Teil keine Freude mit der Kammerinitiative hatten.

Keine Aufrufe mehr

Künftig wird es also keine aktiven Aufrufe der Arbeitgebervertreter mehr geben. Wahnsinnig viele Meldungen dürfte es ohnehin nicht gegeben haben. In Oberösterreich war zu Beginn der Aktion von "mehreren Fällen" pro Woche die Rede. Heute will Prugger keine Zahlen nennen, spricht nur von einem steigenden Bewusstsein bei den Firmen. In Tirol wurden der Kammer gar keine konkreten Namen genannt.

Bei Sperren des Arbeitslosengeldes spielt Arbeitsunwilligkeit ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Von 102.431 Sperren im Vorjahr gingen nur etwas mehr als 14.000 auf verweigerte Job- und Umschulungsangebote sowie auf Verstöße gegen die Zumutbarkeitsbestimmungen zurück. Die allermeisten Sperren erfolgen wegen versäumter AMS-Kontrolltermine.

Betriebe erfahren nichts über Sperren

Firmen, die das Gefühl haben, es mit Arbeitsunwilligen zu tun zu haben, können sich aber – wie schon bisher – an das AMS wenden. Wenn die Meldung in Kopie an die Wirtschaftskammer gehe, könne aber auch niemand etwas machen, sagt Prugger. Er gehe daher davon aus, dass sich in der Praxis nicht viel ändern werde.

Ob danach eine Sperre erfolgt, erfährt der Betrieb aber nicht – aus Datenschutzgründen. Auch das könnte, so vermutete AMS-Chef Johannes Kopf zuletzt, ein Grund für die seltenen Meldungen sein. (Günther Oswald, 30.11.2016)