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Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen EU-Minister haben am Montag in Brüssel eine Einschränkung des Geoblockings beschlossen, mit dem Händler den Verkauf ihrer Waren in ein anderes EU-Land über das Internet unterbinden. Die Position des EU-Ministerrats ermöglicht Verhandlungen mit dem Europaparlament, das in dieser Frage mitentscheidet.

Diskriminierung nach Wohnort verboten

Grundsätzlich soll nach dem Entwurf des EU-Ministerrates eine Diskriminierung der Kunden nach Nationalität, Wohnort oder dem Sitz der Niederlassung verboten sein. Die Bestimmungen zielen auf einen Abbau von Hürden im EU-Warenverkehr.

Dagegen bleiben urheberrechtlich geschützte Werke wie E-Books und Online-Musik ausgenommen. Um bestimmte digitale Inhalte wie den Streamingdienst Netflix bei Dienstreisen oder im Urlaub auch im EU-Ausland nützen zu können, hat die EU eine Portabilitätsrichtlinie auf den Weg gebracht.

Ausnahmen

Ausnahmen gelten weiterhin auch bei sogenannten passiven Verkäufen, wenn der Händler nicht aktiv das Kundengeschäft bewirbt. Der slowakische Wirtschaftsminister Peter Ziga meinte, die Einigung ebne den Weg für rasche Verhandlungen mit dem EU-Parlament und schaffe die Möglichkeit, das gesamte Dossier im nächsten Jahr abzuschließen. (APA, 28.11.2016)