Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumt Bürgern weitreichende Auskunftsrechte zur Wirkung von Pestiziden ein. Die Luxemburger Richter urteilten am Mittwoch in zwei unterschiedlichen Verfahren.

In einem Fall ging es um die Organisationen Greenpeace und Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), die von der EU-Kommission die Herausgabe von Dokumenten zur Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat verlangen. Im zweiten Fall streitet die niederländische Bienenstiftung um Dokumente zum Wirkstoff Imidacloprid, wogegen sich das Unternehmen Bayer unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse wehrt.

Die Richter stellten nun klar, dass sich aus der bestehenden Gesetzgebung Informationspflichten von Behörden ergeben. Der Begriff "Emissionen" im europäischen Recht beziehe sich nicht nur auf Fabriken, die etwa Schadstoffe ausstoßen. Gemeint sei vielmehr normalerweise auch das Freisetzen von Mitteln zur Bekämpfung von Unkraut oder Schädlingen in die Umwelt. (APA, 23.11.2016)